Mönchengladbach Versuchter Totschlag: 20-Jährige vor Gericht

Mönchengladbach · Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung muss sich demnächst eine 20-jährige Mönchengladbacherin vor der Ersten Jugendkammer des Landgerichts verantworten.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die arbeitslose Angeklagte, am 29. Mai mit einem gusseisernen Blumenständer auf den Bekannten ihrer Mutter eingeschlagen zu haben. Als der Mann sich wieder erheben wollte, soll die wütende Frau mit einem hölzernen Rollbrett erneut zugeschlagen haben, bis das Opfer regungslos am Boden lag. Der Mann erlitt einen Schädelbruch und mehrere Frakturen. Er konnte nur durch Intensivmedizin gerettet werden. Die Mutter von zwei Kindern hatte den Tatort fluchtartig verlassen, wurde aber später in einem Park festgenommen.

Im Ermittlungsverfahren hatte die 20-Jährige zunächst behauptet, sie habe das Opfer nur geschubst. Doch dann soll sie ein Geständnis abgelegt haben. Dabei wurde schnell klar, dass in diesem Fall Alkohol eine entscheidende Rolle gespielt hat. Zum Tatzeitpunkt soll die junge Frau immerhin mindestens drei Promille im Blut gehabt haben, so von einem Gutachter geschätzt. Als sie am Morgen des Tattages in der Wohnung des Opfers eintraf, sei sie von diesem mit dem Ausruf: "Ach, da kommt die Hure" empfangen worden. Auch ihre Mutter sei anwesend gewesen, soll sich die 20-Jährige bei der Polizei erinnert haben. Später, quasi völlig grundlos, soll die betrunkene Täterin zugeschlagen haben. Sie habe ihn nicht ermorden wollen, hatte die Angeklagte im Ermittlungsverfahren erklärt. Der Mann sollte nur ruhig sein und sie nicht noch einmal beleidigen. Auch die Mutter habe sie nicht von der Tat abhalten können.

Seit dem 30. Mai sitzt die Mönchengladbacherin in Untersuchungshaft. Wegen Trunkenheit am Steuer ist sie bereits vorbestraft. Sieben Zeugen und drei Gutachter sollen dem Gericht bei der Aufklärung des Falles helfen.

(RP)
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