Landgericht Mönchengladbach Verstoß gegen Waffengesetz: Prozess ausgesetzt

Mönchengladbach · Einem 40-Jährigen wird vorgeworfen, mit einer Vielzahl von Schusswaffen, von denen einige unter das Kriegswaffenkontrollgesetzt fallen, gehandelt zu haben. Sein Anwalt bemängelte unvollständige Akteneinsicht.

 Am Mönchengladbacher Landgericht sollte gestern ein Prozess wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz beginnen.

Am Mönchengladbacher Landgericht sollte gestern ein Prozess wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz beginnen.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Ein Prozess am Mönchengladbacher Landgericht wegen elf Verstößen gegen das Waffen- sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz wird auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Einem 40-Jährigen aus Leverkusen wird vorgeworfen, mit einer Vielzahl von Schusswaffen, von denen einige unter das Kriegswaffenkontrollgesetzt fallen, gehandelt bzw. diese besessen zu haben. Der Angeklagte habe unter anderem Pistolen, Präzisionsgewehre und Sturmgewehre der Marke Kalaschnikow zum Kauf angeboten haben.

Doch dieser Prozess, der am Mittwoch mit der Befragung der ersten vier Zeugen beginnen sollte, war bereits kurz nach ihrem Beginn wieder beendet. Der Verteidiger beantragte die Aussetzung, da er bislang nur über eine unvollständige Akteneinsicht verfüge. So fehlten ihm die vollständigen Protokolle einer Telefonüberwachung seines Mandanten und die Ergebnisse einer längerfristigen Observation sowie Telefonüberwachung eines mutmaßlichen Waffenkäufers.

Zudem widersprach der Verteidiger der geplanten Vernehmung eines Zeugen, der Waffen bei seinem Mandanten gekauft haben soll. Auch hier benötige er umfassende Akteneinsicht zu einem bereits im Jahr 2017 beendeten Verfahren, bei dem dieser Zeuge zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Bereits vor diesem Antrag wurden seitens der Kammer von den elf zur Last gelegten Vorwürfen aufgrund des schwierigen Tatnachweises zwei fallengelassen. Weitere Vorwürfe wie der Besitz und das Führen einer Waffe, wurden einem Anklagepunkt hinzugefügt.

(eva)
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