Interview Verkäufer haftet bei falscher Anleitung

Mönchengladbach · Edda Nowak von der Verbraucherberatung erklärt, was beim Einlösen von Geld- oder Warengutscheinen beachtet werden soll, und sie sagt, dass Schäden durch Silvesterknaller sofort nach dem Feiertag dem Versicherer gemeldet werden müssen.

 Edda Nowak von der Beratungsstelle klärt darüber auf, dass Versicherungen nicht immer im vollen Umfang bei Schäden durch Silvesterböller aufkommen, und warnt Empfänger von Abmahnungen wegen Streamings, die Briefe einfach in den Papierkorb zu werfen.

Edda Nowak von der Beratungsstelle klärt darüber auf, dass Versicherungen nicht immer im vollen Umfang bei Schäden durch Silvesterböller aufkommen, und warnt Empfänger von Abmahnungen wegen Streamings, die Briefe einfach in den Papierkorb zu werfen.

Foto: Wiechmann/dpa/Luebke

Schätzungsweise 20 Prozent der Geschenke liegen jedes Jahr in Form von Geld- oder Warengutscheinen auf dem Gabentisch. Wie lange kann man diese Gutscheine einlösen?

Nowak Grundsätzlich gilt die Frist, die auf dem Gutschein aufgedruckt ist, dies sollte jedoch mindestens ein Jahr sein. Aber auch wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, kann der Bon nicht unbegrenzt lange eingelöst werden. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Deshalb muss ein unbefristeter Gutschein spätestens innerhalb von drei Jahren eingelöst werden. Die Frist beginnt jedoch immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Beispiel: Wer zum Weihnachtsfest mit einem Gutschein beschenkt wird, der im November 2013 erworben wurde, muss diesen bis spätestens zum 31. Dezember 2016 einlösen. Ist die Frist auf Warengutscheinen verstrichen, müssen Händler den Bon zwar nicht mehr einlösen. Aber nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW müssen sie das Geld – abzüglich ihres entgangenen Gewinns – erstatten.

Gibt es Ausnahmen?

Nowak Lag unterm Baum ein Gutschein für ein Freizeitvergnügen mit festem Termin, wie zum Beispiel für ein Konzert oder eine Theatervorstellung muss die Karte zum angegebenen Datum eingelöst werden, damit sie nicht verfällt.

Kann man Geschenke immer umtauschen?

Nowak Trifft das Geschenk partout nicht den Geschmack oder lag es gleich zweimal unter dem Weihnachtsbaum, haben Käufer keineswegs automatisch ein Recht, das Präsent umzutauschen. Vielmehr sind sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Wer sich nicht schon beim Kauf schriftlich hat zusichern lassen, dass das Geschenk umgetauscht werden kann, der hat schlechte Karten, wenn der Händler die Ware nicht zurücknehmen will, weil sie nicht gefällt.

Wie lange können unerwünschte Geschenke umgetauscht werden?

Nowak Da es kein Umtauschrecht gibt, liegt es im Ermessen des Händlers, ob überhaupt und wenn ja, wie lange er die Ware zurücknimmt.

Was kann, muss oder sollte reklamiert werden, wie sieht es hier mit Fristen aus?

Nowak Wenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung ist, also nicht funktioniert, beschädigt ist oder nicht die beim Kauf zugesagten Eigenschaften aufweist, hat der Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. Denn bei Neukäufen besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf liegt es beim Händler, nachzuweisen, dass die Ware einwandfrei war, als sie über die Ladentheke ging. Übrigens: Bei schlecht verständlichen oder fehlerhaften Montage- oder Bedienungsanleitungen haftet der Verkäufer. Bevor der Kunde jedoch den Kaufpreis der fehlerhaften Ware zurückerhält oder mindern kann, muss er dem Händler die Möglichkeit geben, zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern.

Wie sieht es mit dem Widerrufs- oder Rückgaberecht von Geschenken aus, die online bestellt wurden?

Nowak Nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge kann fast jeder im Internet geschlossene Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen oder die Ware zurückgesandt werden. Das gilt auch für Verträge über Waren, die auf Auktionsplattformen von einem gewerblichen Händler ersteigert werden. Der Beginn der Widerrufsfrist setzt zunächst voraus, dass der Kunde in Textform ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und der Unternehmer seine Informationspflichten spätestens bei Vertragsschluss vollständig erfüllt hat. Die Frist beginnt beim Kauf von Waren dann, wenn der Käufer die Ware erhalten hat, bei bestellten Dienstleistungen allerdings mit Vertragsschluss. Gefällt ein Produkt nicht, so kann es ohne Angaben von Gründen innerhalb der Widerrufsfrist an den Händler auf dessen Kosten und Gefahr zurückgeschickt werden. Wird vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, können unter bestimmten, vorher im Vertrag genannten Voraussetzungen die Kosten für die Rücksendung auf den Kunden zukommen. Bei mangelhafter Ware hat der Käufer dieselben Gewährleistungsrechte wie bei einem Kauf im Handel vor Ort.

Stichwort: Festtagsversicherung. Weihnachten und Silvester sind Feste der Risiken: brennende Adventskränze, Weihnachtsbaum in Flammen und Silvester-Raketen, die nach hinten losgehen. Wer kommt für die Schäden auf?

NOwak Wer für den Schaden aufkommt, wenn Brandschäden oder Verletzungen zu beklagen sind, hängt von der eigenen Umsicht und vom jeweiligen Versicherungsschutz ab. Wer keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung hat, muss meistens für entstandene Schäden selbst geradestehen. Doch auch Versicherte, die solche Policen im Ordner haben, sind nicht immer auf der sicheren Seite. Werden beim Hantieren mit Kerzen und Knallern eigene Sachen beschädigt, zahlt der Versicherer möglicherweise nur einen Teil des Schadens. Wie viel das ist, hängt vom Grad der Mitschuld des Versicherten am Schadensfall ab. Im Ernstfall hilft ein Blick in die Police, um zu sehen, ob der entstandene Schaden überhaupt versichert ist. Unvermeidliches Pech muss dem Versicherer nach den Feiertagen umgehend gemeldet werden. Betroffene sollten zudem alles unterlassen, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte, sonst wird der Versicherungsschutz riskiert. Allerdings müssen Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein Folgeschaden entsteht.

Inwieweit ist Streaming eine juristische Grauzone? Was tun, wenn mich eine Abmahnung per E-Mail erreicht, obwohl ich keine Filme im Netz streame. Wie reagiert man richtig? Was tun bei einer Abmahnung per Post?

Nowak Zahlreiche Verbraucher werden zurzeit wegen Streamings von Rechtsanwälten abgemahnt. Es ist jedoch fraglich, ob durch Streamen tatsächlich Urheberrechte verletzt werden. Denn das ist bislang rechtlich umstritten und noch nicht höchstrichterlich geklärt. Trotzdem nutzt es nichts, den Brief des Anwalts zu ignorieren und einfach in den Papierkorb zu werfen – eine teure Klage kann die Folge sein. Betroffene sollten sich dringend Rechtsrat holen. Sollte dies aufgrund der kurzen Frist schwierig werden, sollte man versuchen, eine Fristverlängerung zu erreichen. Die geforderte Unterlassungserklärung sollte man ungeprüft nicht unterzeichnen.

DIE FRAGEN STELLTEN ANNE PETERS UND GABI PETERS

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort