Mönchengladbach Vergewaltigungsprozess: Zeugen wollten schweigen

Mönchengladbach · Emotionslos und schweigend verfolgte der Angeklagte (44) auch gestern den Prozess vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts.

Ungerührt verweist der 44-jährige Mönchengladbacher, dem der Staatsanwalt eine besonders schwere Vergewaltigung vorwirft, nach wie vor auf einen alkoholbedingten Filmriss. So etwas mache er nicht, hatte der Schweißer bereits zu Prozessbeginn beteuert. Angesichts einer Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung, die ihm 1993 eine Verurteilung zu drei Jahren und drei Monaten eingebracht hat, wirkt diese Aussage merkwürdig.

Diesmal soll sich der Mann an einer 64-Jährigen, die er in der Nacht zum 14. Juli 2013 in einer Gaststätte an der Bahnhofstraße kennengelernt hatte, auf dem Heimweg mehrfach vergangen und die hilflose Frau schließlich in einem Waldstück zurück gelassen haben. In einer Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit hatte das Opfer den Angeklagten belastet.

Im Mittelpunkt des gestrigen Prozesstages stand ein Ehepaar, das entfernt mit der Familie des Angeklagten verwandt ist. Mit den Worten: "Wir sagen nichts", begannen sowohl der 49-jährige Ehemann als auch dessen Frau (53) ihre Zeugenaussagen. Dabei beriefen sie sich vergeblich auf ihr angebliches Aussageverweigerungs-Recht. Der Verwandtschaftsgrad reichte nicht aus. "Wenn Sie nicht aussagen, werde ich Erzwingungshaft fordern", machte der Vorsitzende Richter klar. Danach war das Ehepaar zu einer zähen Aussage bereit.

Eine Freundin des Angeklagten sei zu ihnen gekommen und habe sie gebeten, den Angeklagten zu verstecken. Der Angeklagte habe ihr von der Vergewaltigung erzählt. Die zunächst aussageunwillige Ehefrau rief plötzlich: "Mein Mann gibt dem doch kein Alibi." Von einem solchen Gespräch wollte nun allerdings die Freundin (60) des Angeklagten rein gar nichts wissen. "Die werde ich wegen Verleumdung verklagen. Die haben doch nur Mist erzählt", reagierte die 60-Jährige gestern voller Wut auf die Zeugenaussage des Ehepaares. Tatsächlich sei es gar nicht zu einem Treffen mit dem Ehepaar gekommen. Der Prozess wird mit weiteren Zeugen und einem Gutachten fortgesetzt.

(RP)
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