Mönchengladbach Vergewaltigungs-Prozess: Ärztin sagt aus

Mönchengladbach · Im Prozess um einen 25-Jährigen, der im vergangenen Oktober eine 19-jährige Mönchengladbacherin vergewaltigt und dabei womöglich geschwängert haben soll, sagte nun die behandelnde Ärztin des Opfers vor der ersten Großen Strafkammer des Landgerichts aus.

Von Druckschmerzen, Beulen am Kopf des Opfers und Rötungen an den Armen der jungen Frau berichtete die Zeugin. Allerdings konnte sie in der Tatnacht keine Verletzungen im Genitalbereich der 19-Jährigen feststellen. "Das schließt allerdings eine Vergewaltigung nicht aus", betonte die Ärztin.

Beulen am Kopf des Opfers

Vor der Strafkammer erschien als Zeuge ebenfalls der Polizeibeamte, der den Angeklagten als Erster vernommen hatte. Er berichtete, dass die Vernehmung nicht lange dauerte, da schon bald ein Verteidiger erschienen sei und dem Angeklagten geraten habe zu schweigen. Doch nicht der 25-Jährige, so der Polizeibeamte, habe um Rechtsbeistand ersucht. Vielmehr hat offenbar die Freundin des aus Polen stammenden Mannes den Verteidiger angerufen und beauftragt, der daraufhin die Vernehmung unterband.

Am Abend des 8. Oktobers hatten sich der Angeklagte und das mutmaßliche Opfer verabredet. Als die Frau ihn unter einem Vorwand zur Wohnungstür brachte, soll sich der 25-Jährige plötzlich umgedreht und sie an den Haaren zurück in die Wohnung und aufs Sofa gezerrt haben. Dort soll er sie gewürgt, beschimpft, geschlagen – schließlich vergewaltigt haben.

Noch in der Verhandlung stellte der Verteidiger gestern einen Beweisantrag. Nicht zutreffend sei die Aussage des Opfers, der Angeklagte habe eine Zigarette zehn Sekunden lang auf ihrem Arm ausgedrückt. Die Ärztin hatte von einem "Hitzekontakt" auf der Haut der 19-Jährigen gesprochen, der durchaus von einer Zigarette stammen könnte. Für das Ausdrücken einer Zigarette habe sie allerdings keine Anhaltspunkte finden können.

Fortgesetzt wird die Verhandlung am 13. April. Dann äußert sich ein Sachverständiger zu den Verletzungen am Arm des mutmaßlichen Opfers. Das Landeskriminalamt wird Stellung beziehen zu den DNA-Ergebnissen. Gehört werden zudem die Polizeibeamten, welche die junge Frau im Krankenhaus vernommen haben.

(fae)
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