Mönchengladbach Vergewaltigung: Sieben Jahre Haft und Sicherungsverwahrung

Mönchengladbach · Wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung muss ein 25-Jähriger Wegberger für fast sieben Jahre in Haft. Die Gladbacher Richter ordneten Sicherungsverwahrung für den mehrfach Vorbestraften an. Er leugnete seine Taten und verwies auf einen Doppelgänger.

 Der Angeklagte stritt vor der dem Gladbacher Landgericht alles ab und verwies auf einen Doppelgänger.

Der Angeklagte stritt vor der dem Gladbacher Landgericht alles ab und verwies auf einen Doppelgänger.

Foto: ilg

Hartnäckig schweigend und immer mit gesenktem Kopf hatte der Angeklagte (25) seinen tagelangen Prozess vor der Zweiten Strafkammer am Mönchengladbacher Landgericht verfolgt. Genauso verhielt sich der Wegberger auch am Dienstag, als das Gericht das Urteil verkündete. Die Gladbacher Richter verurteilten den 25-Jährigen wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Außerdem ordnete das Gericht für den Wegberger, der bereits jahrelange Jugendstrafen verbüßt hat, Sicherungsverwahrung an.

Zwei Frauen erkennen Wegberger wieder

Nach DNA-und Faserspuren habe man keinen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten, erklärte der Kammervorsitzende Dr. Biermann in der Urteilsbegründung. Im übrigen soll sich der 25-Jährige gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen auch als Sexualstraftäter zu erkennen gegeben haben. Aber er wolle keineswegs darüber reden, habe er dem Gutachter erklärt.

Außerdem hatten die beiden Frauen, 21 und 20 Jahre alt, den Angeklagten im Prozess wiedererkannt und ihn belastet. So soll er am 7. Dezember 2013 eine 21-jährige Frau, díe vom Waldnieler Weihnachtsmarkt auf dem Heimweg war, verfolgt und zu Boden gerissen haben. Dann soll er die junge Frau zum Oral-und Analverkehr aufgefordert haben. Als Versuche misslangen, ließ er nach einiger Zeit von ihr ab. Außerdem soll er am 18. Dezember 2013 eine 20-jährige Joggerin in der Waldnieler Heide verfolgt, entkleidet und ebenfalls im Intimbereich attackiert haben. Die junge Frau machte mit Hilfeschreien auf sich auf merksam. Als sich ein Landwirt näherte, flüchtete der Angeklagte.

Angeklagte verweigerte Therapie

Der frühere Bewährungshelfer des mehrfach vorbestraften Angeklagten berichtete über seine Kontakte mit dem Wegberger. Der Angeklagte habe behauptet, er sei gar nicht der Sexualstraftäter. Da sei ein Doppelgänger unterwegs. Eine Therapie habe der 25-Jährige immer abgelehnt. Der psychiatrische Gutachter attestierte dem Angeklagten eine dissoziale Persönlichkeit ohne Lebensplanung, der schon früh mit exhibitonistischen Handlungen, Eigentums-und Drogendelikten aufgefallen sei.

Der Wegberger, der bereits jahrelange Jugendstrafen verbüßen musste, sei ein Hangtäter mit hoher Wiederholungsgefahr. Der 25-Jährige sei bereits früh als Sexualstraftäter mit Aggressionsdelikten verurteilt worden. Drogen wie Cannabis, Ecstasy und Kokain habe der Wegberger mit Diebstählen finanziert. Das sei aus dem gut gefüllten Vorstrafenregister zu erkennen. Der Angeklagte halte sich nicht an Normen und könne sich nicht in seine Opfer hinein versetzen, hieß es schließlich in dem Gutachten. Der Sachverständige empfahl Sicherungsverwahrung,

Gegen das Urteil wolle er keine Revision einlegen, soll der Angeklagte erklärt haben.

(RP)
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