Mönchengladbach Vergewaltigung: Falscher Minicar-Fahrer vor Gericht

Mönchengladbach · Im Prozess vor der Zweiten Strafkammer wirft der Staatsanwalt einem Angeklagten (23) Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vor. In der Nacht zum 31. Juli 2011 soll sich der gelernte Maler und Lackierer an einer 20-jährigen Frau vergangen haben.

Die Mönchengladbacherin war in den frühen Morgenstunden nach einem Discobesuch in das Fahrzeug des Angeklagten gestiegen. Der Pkw war damals in der Nähe des Taxistandes am Bahnhof geparkt. Die 20-Jährige hatte geglaubt, es handele sich um ein Minicar. Der Angeklagte, der als Kind mit seinen Eltern aus Russland in die Bundesrepublik gekommen war, ließ sie in dem Glauben.

Zur Person hatte er bereitwillig ausgesagt, zum Anklagevorwurf geschwiegen. Die 20-Jährige belastete den Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie hatte dem Fahrer in der Julinacht erklärt, er solle sie so weit fahren, wie 17 Euro reichen würden.

"Das kann man auch anders regeln", habe ihr der Fahrer geantwortet. Während der Fahrt soll der Angeklagte zweimal an abgelegenen Plätzen gehalten und die 20-Jährige zum Beischlaf gezwungen haben. Dabei habe er sie einmal auf der Motorhaube vergewaltigt. Er habe mit einer Waffe gedroht und sie damit eingeschüchtert, soll das Opfer ausgesagt haben. Völlig verängstigt habe sie nicht gewagt, sich zu widersetzen, und sei auch nach dem Anhalten wieder in den Wagen eingestiegen. In der Julinacht sei kein Zug mehr gefahren. Auf den Nachtexpress hätte sie noch lange warten müssen, hatte die Mönchengladbacherin in ihrer Aussage angegeben.

Dagegen soll der verheiratete Mann bei der Polizei zwar den Sex mit der 20-Jährigen zugegeben, aber zugleich sinngemäß beteuert haben: "Sie hat mich verführt. Es war einvernehmlich." In der Nähe ihrer Wohnung hatte er die junge Frau aussteigen lassen. Das Opfer hatte sofort die Polizei informiert und Anzeige erstattet.

Im Krankenhaus hatten Mediziner zwar keine Verletzungsspuren im Intimbereich gefunden, wohl aber Anzeichen für Beischlaf. Die junge Frau hatte zuvor noch nie sexuellen Kontakt mit einem Mann gehabt, gab sie an.

Dem schweigenden Angeklagten wirft der Staatsanwalt außerdem den Überfall auf einen Bekannten vor. In der Nacht zum 17. Oktober 2010 soll er den Mann, der ihm nach einer Wette noch Geld geschuldet habe, im Park am Geroplatz mit einer vermeintlichen Waffe bedroht und geschlagen haben. Das Opfer soll ihm fünf Euro gegeben haben.

(RP/rl)
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