Mönchengladbach Verfahren gegen Polizeibeamten wurde eingestellt
Mönchengladbach · Für einen 61-jährigen Polizeibeamten endete der Prozess vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts mit Verfahrenseinstellung. Erfüllt der Angeklagte die von der Staatsanwaltschaft geforderte Geldauflage und zahlt in sechs Monaten eine Geldbuße von 1500 Euro an die Staatskasse, wird das Verfahren endgültig eingestellt.
Am ersten Prozesstag saß der Mönchengladbacher noch neben dem Hausverwalter (58) auf der Anklagebank.
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, in wechselnder Tatbeteiligung Wohnungseigentümergemeinschaften um beträchtliche Geldsummen geschädigt zu haben.
Laut Anklage sollen sie sich an den Konten der Objekte durch Schecks und Überweisungen bereichert haben. Zwar hatte der Polizeibeamte zugegeben, Schecks als Mitverwalter gegengezeichnet zu haben. Aber er sei immer überzeugt gewesen, dass alles rechtmäßig gewesen sei.