„Geheimdienstliche Agententätigkeit“: Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah offenbar wegen Spionage festgenommen
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Mönchengladbach Verbraucher in der Download-Falle

Mönchengladbach · Wer in Online-Tauschbörsen Musik oder Filme herunterlädt, macht sich strafbar. Immer öfter muss die Verbraucherschutzzentrale Kunden beraten, die wegen illegaler Downloads von Anwälten abgemahnt werden. Nicht immer haben sie die Daten selbst geladen. Doch das ist schwer zu beweisen.

 Viele User laden illegal Dateien aus dem Internet herunter, ohne es zu wissen.

Viele User laden illegal Dateien aus dem Internet herunter, ohne es zu wissen.

Foto: AFP, AFP

Als Antje M. den Brief öffnet, ist sie entsetzt. Auf dem Briefkopf prangt der Name einer Anwaltskanzlei, darunter das Wort "Abmahnung". Ihr wird vorgeworfen, in einer Tauschbörse illegal Musik heruntergeladen zu haben. Wenn sie nicht zahle, drohe ihr eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung. Das Paradoxe: Antje M. besitzt keinen Computer, im Internet surft sie nie.

Tausende ähnliche Fälle hat die Verbraucherschutzzentrale in den vergangenen Jahren berarbeitet — und es werden immer mehr. "Viele Menschen sind im Internet unterwegs, aber wissen nicht, was sie dürfen und was nicht", sagt Hanna Masur, die die Beratungsstelle in Rheydt leitet. Am Donnerstag, dem Internationale Weltverbrauchertag, informiert die Zentrale deshalb verstärkt zum Thema.

Denn sie wissen nicht, was sie tun

Neben denjenigen, die bewusst in Tauschbörsen urheberrechtsgeschützte Musik oder Filme herunterladen, tappen viele Nutzer aus Unwissen in die Falle. So wie Antje M.: Ihr Telefonanbieter hatte ihr mit dem Telefon- auch einen drahtlosen Internetanschluss eingerichtet. Jemand hatte auf ihr ungesichertes Wlan-Netz zugegriffen und fleißig Musik geladen. Unschuldig ist sie deshalb aber noch lange nicht.

"Die Rechtssprechung ist da sehr streng ausgelegt", sagt Rechtsanwältin Manuela Beck, die bei der Verbraucherschutzzentrale Rheydt Kunden berät. Das heißt: Wer sein drahtloses Internet nicht verschlüsselt, ist Schuld, wenn es ein Dritter für illegale Zwecke nutzt. Flattert die Abmahnung ins Haus, ist Eile geboten. Der am häufigsten erteilte Ratschlag — sie zu ignorieren — ist der schlechteste. "In der Regel hat ein Gericht den Vorwurf geprüft", sagt Beck. Hat der Nutzer tatsächlich Daten illegal geladen, rät die Juristin, eine Unterlassungserklärung abzugeben, für die die Kanzleien meist nur eine Frist zwischen drei und fünf Tagen gewähren. Das mitgeschickte Muster ungeprüft zu unterschreiben, sei nicht ratsam. "Besser ist es, sich Rechtsbeistand zu holen, eine Fristverlängerung zu beantragen und selbst eine Erklärung zu formulieren." Damit verpflichtet sich der Nutzer, die Daten nicht mehr herunterzuladen. Oft fallen Anwaltskosten bis zu mehreren hundert Euro an, die er zahlen muss. Diese außergerichtliche Einigung ist in vielen Fällen günstiger als eine Klage. Denn je nachdem, ob ein aktueller Kinofilm oder ein einziger Musiktitel heruntergeladen wurde, kann ein Verfahren durch hohe Schadenersatzforderungen schnell Tausende Euro kosten. Rechtsschutzversicherungen greifen in diesem Fall nicht.

Wer in Börsen für File-Sharing (engl.: "gemeinsamer Zugriff auf Daten") Daten teilt, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, hat nichts zu befürchten. Im Auftrag der Platten- und Filmfirmen suchen Spezialisten lediglich nach Personen, die ihre Filme oder Musik unerlaubt aus dem Netz ziehen und anderen zur Verfügung stellen.

Hat der Nutzer garantiert nichts heruntergeladen, sollte er der Abmahnung schriftlich widersprechen. "Ist das nicht eindeutig zu beweisen, kann man aber oft nur Schadensbegrenzung betreiben", sagt Manuela Beck. Die meisten kommen so mit einem blauen Auge davon: Von etwa 80 000 Abmahnungen, die in Deutschland im Jahr 2010 verschickt wurden, endeten nur 150 in Klagen.

(RP/jco)
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