Mönchengladbach Urteil: Wegen Stalking drei Jahre und fünf Monate Haft

Mönchengladbach · Nach einem wochenlangen Prozess hat jetzt das Mönchengladbacher Schöffengericht einen Bedburger Kaufmann (41) unter anderem wegen Nachstellung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und sexueller Nötigung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt.

Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme war das Gericht überzeugt, dass der Angeklagte in den Jahren 2009 und 2010 seiner Ex-Freundin "unbefugt nachstellte, indem er beharrlich ihre Nähe aufsuchte und dadurch ihre Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigte". Tatorte waren unter anderem Grevenbroich, Viersen und Wevelinghoven. Offensichtlich hatte der 41-Jährige die Trennung von der Polizeibeamtin aus dem Rhein-Kreis Neuss nicht verkraftet. Im Sommer 2008 hatte die Ex-Partnerin die Beziehung beendet. Aus den acht Anklagevorwürfen ist zu erkennen, dass sich der Autohändler damit nicht abfinden wollte. Vor Gericht sah sich der Angeklagte ohne Schuld. Doch das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte die Beamtin bei vielen Gelegenheiten verfolgte und belästigte. Das ließen auch Zeugenaussagen im Gerichtssaal erkennen. Danach soll er eine Bekannte der Ex-Freundin angerufen und ihr klar gemacht haben, dass er nie aufhören würde, der Beamtin nach zu stellen. Nach einer eventuellen Haft würde er ihr "das Leben zur Hölle machen".

Der Bedburger glaube, er sei einzigartig. Nach Ansicht des psychiatrischen Sachverständigen handelt es sich bei dem Angeklagten um einen "malignen Narzissten". Der 41-Jährige zeige weder Bedauern noch Reue gegenüber dem Stalking-Opfer, so das Gutachten.

Zur Persönlichkeit des Angeklagten äußerte sich auch ein zweiter Psychiater in seiner Zeugenaussage. Der Bedburger sei im Dezember 2008 mit der Polizeibeamtin in seine Praxis gekommen. "Sie wollten über ihre Beziehungsprobleme reden", so der Zeuge im Gerichtssaal. Schnell sei ihm klargeworden, dass es sich bei dem 41-Jährigen um einen massiv kontrollierenden, dominanzstrebenden Partner mit hohem Aggressionspotenzial handelte. Die frühere Freundin habe die Beziehung keinesfalls fortsetzen wollen. Sie wollte nur noch in Ruhe leben.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort