Urteil in Mönchengladbach „Earl of Bristol“ muss für Jahre in Haft

Mönchengladbach · Zu gleich zwei mehrjährigen Haftstrafen wurde ein Hochstapler verurteilt, der sich auf Kosten anderer ein fürstliches Leben gönnte und dafür auch falsche Identitäten erfand. Wie der Richter ihm ins Gewissen redete und warum der Angeklagte sich selbst als Opfer sieht.

 Der falsche „Earl of Bristol“ vor der Urteilsverkündung im Gericht neben seinem Verteidiger.

Der falsche „Earl of Bristol“ vor der Urteilsverkündung im Gericht neben seinem Verteidiger.

Foto: Eva-Maria Geef

Wegen  mehrfachen Betrugs, Computerbetrugs, Fälschung beweiserheblicher Daten und Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist ein 24-Jähriger am Donnerstag vor dem Amtsgericht zu zwei mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Weil der Hochstapler, der unter anderem als „Earl of Bristol“ aufgetreten war, zwischen den hier angeklagten Taten auch in Bremen rechtskräftig verurteilt wurde, ergingen zwei Einzelstrafen: Der Angeklagte muss demnach für drei Jahre und sechs Monate und für zwei Jahre und sechs Monate in Haft.