Mönchengladbach Unerbittliche Online-Abzocker drohen weiter

Mönchengladbach · Auf einer Internetseite wird die Falschmeldung verbreitet, dass es zwei Urteile zugunsten der abmahnenden Firma gebe. Schon vor zwei Wochen warnte die Verbraucherzentrale in Mönchengladbach vor den Online-Abzockern.

 Bei Mahnungen oder Rechnungen rät Verbraucherschützerin Hanna Masuhr: "Bloß nicht reagieren."

Bei Mahnungen oder Rechnungen rät Verbraucherschützerin Hanna Masuhr: "Bloß nicht reagieren."

Foto: Ilgner

Wer sich auf den Websites von rezepteportal-24.net, routenplaner-24.net, horoskop-portal-24.net oder tattoo-vorlagen-24.net mit seiner E-Mail-Adresse registrieren ließ, hat Ärger am Hals. Denn mit der Anmeldebescheinigung gab es eine satte Rechnung über 249 Euro.

Schon vor zwei Wochen warnte die Verbraucherzentrale vor den Online-Abzockern. Denn nach Ansicht der Berater sind die von der Premium Media Service Ltd. betriebenen Websites Abofallen und die Zahlungsaufforderungen unbegründet. "Onlineanbieter müssen bei kostenpflichtigen Angeboten eine eindeutig beschriftete Bestellfläche mit ,Kaufen' oder ,Zahlungspflichtig bestellen' zeigen und Verbraucher auf entstehende Kosten hinweisen. So sieht es das Gesetz von August 2012 gegen Kostenfallen im Internet - die sogenannte Button-Lösung - vor", sagt Hanna Masuhr, Leiterin der Verbraucherberatungsstelle Mönchengladbach.

Sie rät weiterhin: "So lange kein Mahnbescheid vom Amtsgericht per Brief kommt, bloß nicht reagieren. Es besteht überhaupt keine Zahlungspflicht." Wer einen Brief an die Firma schreibe, gebe nur noch weitere persönliche Daten wie die Postanschrift preis.

Derzeit versucht die Firma Pable Domainverwaltung aus Wien, die Internetnutzer mit Rechnungen und Mahnungen zur Kasse zu bitten. Im Internet kursiert eine Seite der "premiummediaserviceltd", auf der behauptet wird, dass es bereits zwei Urteile zugunsten der abmahnenden Firma gebe: Urteil Oberlandesgericht Frankfurt (AZ: 8 C 257/15), Urteil Amtsgericht Mainz (AZ: 33 C 358/15). Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen handelt es sich hierbei um eine Falschmeldung. Diese Urteile gebe es nicht. "Zudem würde die Endung der Aktenzeichen "/15" eine Entscheidung aus 2015 bedeuten", sagt auch Hanna Masuhr. Verbraucher sollten sich durch diese Behauptung nicht irritieren lassen.

Die Betreiberfirma Pable Domainverwaltung mahnt die 249 Euro immer wieder an und behauptet, man habe über die Kostenpflicht informiert, und der Hinweis auf der Startseite sei deutlich lesbar. "Die Abzocker informieren mit weißer Schrift auf grauen Untergrund am untersten Rand der Seite. Das ist völlig unzureichend und ein klarer Verstoß gegen das Gesetz", sagt die Verbraucherberatung Niedersachsen.

Dubios auch: Auf der Internetseite von Pable Domainverwaltung gibt es keine Telefonnummer sowie keine Hinweise auf Ansprechpartner oder die Rechtsform des Unternehmens. Mehrere Rechtsanwälte haben herausgefunden, dass die Domain im Mai 2014 über einen Anonymisierungsdienst in Panama registriert wurde.

Wie Hanna Masuhr erklärt, sollten sich Internetnutzer auch vor der Androhung strafrechtlicher Schritte nicht einschüchtern lassen.

(RP)
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