Mönchengladbach Umweltzone: Ab Januar neue Regeln für Fuhrparks

Mönchengladbach · Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass zum Stichtag 31. Dezember 2015 die Ausnahmeregelung vom Verbot der Umweltzone für Fuhrparks entfällt. Alle Fahrzeuge, die bisher eine Ausnahmegenehmigung aufgrund der Fuhrparkregelung erhalten haben, haben keine Möglichkeit mehr, diese über das Jahresende hinaus zu verlängern. Ab 1. Januar sind Ausnahmegenehmigungen nur noch in Fällen wirtschaftlicher und sozialer Härte möglich.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Das Fahrzeug wurde vor dem 1. Januar 2008 auf den Antragsteller zugelassen;

Eine Nachrüstung des Fahrzeuges ist technisch nicht möglich (Nachweis eines amtlich anerkannten Sachverständigen);

Es ist kein anderes Fahrzeug auf den Halter zugelassen, dass die Zugangsvoraussetzungen einer Umweltzone erfüllt;

Eine Ersatzbeschaffung ist wirtschaftlich nicht zumutbar.

Bei Privatpersonen gilt eine Ersatzbeschaffung als nicht zumutbar, wenn das monatliche Nettoeinkommen unterhalb folgender Grenzen liegt:

keine Unterhaltspflichten gegenüber anderen Personen: 1130 Euro;

Unterhaltspflichten gegenüber einer weiteren Person: 1560 Euro;

Unterhaltspflichten gegenüber zwei weiteren Personen: 1820 Euro;

Unterhaltspflichten gegenüber drei weiteren Personen: 2110 Euro;

Unterhaltspflichten gegenüber vier weiteren Personen: 2480 Euro;

Unterhaltspflichten gegenüber fünf weiteren Personen: 3020 Euro.

(RP)
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