Mönchengladbach Über fünf Jahre Haft für Gladbacher Kioskbesitzer

Mönchengladbach · Auch als sich der Prozess vor der Zweiten Strafkammer des Landgerichts dem Ende näherte, schwieg der Mönchengladbacher (30), wie er es auch bisher getan hatte. Der Verteidiger des Angeklagten hatte für seinen Mandanten Freispruch und Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft gefordert.

Die Vorwürfe könnten seinem Mandanten, einem aus Sri Lanka stammenden Kioskbetreiber nicht nachgewiesen werden. Sowohl die Staatsanwältin als die Zweite Strafkammer sahen den Fall ganz anders. Die Staatsanwältin hatte für den 30-Jährigen eine Strafe von sechseinhalb Jahren Haft gefordert. Und das Gericht hatte den mehrfach vorbestraften Angeklagten am Montag schließlich wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels in 34 Fällen, wegen weiteren Handels mit Rauschgift in 29 Fällen und verbotener Einfuhr von Drogen in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.

Laut Anklage soll der Mann aus Sri Lanka in seinem Kiosk Marihuana für insgesamt 87.000 Euro verkauft haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung waren Drogen in 25-Gramm- und Zehn-Gramm-Packungen sowie zahlreiche Verkaufsutensilien gefunden worden. "Die über dem Kiosk liegende Wohnung hat der Angeklagte als Bunkerwohnung genutzt", erklärte der Kammervorsitzende in der Urteilsbegründung.

Durch anonyme Hinweise soll die Polizei auf den schwunghaften Drogenhandel im Kiosk aufmerksam geworden sein. Außerdem hatte die Polizei Schulhefte gefunden, die zahlreiche Verkaufsdaten enthielten. Ein Zeuge hatte sich im Gerichtssaal als Kunde des Drogenhändlers im Kiosk zu erkennen gegeben. Die letzte Tat in der Reihe von 182 Anklagevorwürfen sei nicht zu beweisen, hieß es außerdem in der Urteilsbegründung. Ein bei der Durchsuchung entdecktes Samurai-Schwert wurde nicht als Waffe sondern als Dekoteil gewertet. Das bewahrte den 30-Jährigen vor einer noch höheren Haftstrafe.

(RP)
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