Mönchengladbach Totschlags-Prozess endet mit Freispruch

Mönchengladbach · Noch in ihrem Schlusswort hatte die Angeklagte beteuert: "Ich schwöre, ich habe sie nicht gestoßen." Zu Prozessbeginn hatte die Staatsanwältin der Wegbergerin (59) vorgeworfen, ihre Nachbarin nach dem Streit um eine Katze im Mehrfamilienhaus die Treppe hinunter gestoßen und dabei den Tod der 78-Jährigen billigend in Kauf genommen zu haben.

Tatsächlich endete der Totschlags-Prozess vorm Schwurgericht gestern mit einem Freispruch. Allerdings sei es ein Freispruch in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten, machten sowohl Staatsanwältin als auch die Mönchengladbacher Richter gestern klar. Der Treppensturz am 31. Mai sei ein Unfall gewesen, hatte sich dagegen die 59-jährige Witwe verteidigt. Diese Version konnte man am Ende der Angeklagten nicht widerlegen. Trotzdem bezweifelte die Staatsanwältin die Aussage der Wegbergerin. Die 59-Jährige habe sich mit drei verschiedenen abweichenden Tatversionen verteidigt. Aber es gibt keine Tatzeugen.

Streit im Treppenhaus

Am 31. Mai waren die beiden Frauen im Treppenhaus wieder einmal in einen heftigen Streit geraten. Die Angeklagte vermisste wie so oft ihre Katze und stellte die 78-Jährige zur Rede. Die soll die Katze oft in ihre Wohnung gelockt und tagelang nicht herausgelassen haben. Plötzlich sei die Nachbarin ins Wanken geraten und kopfüber die Treppe hinuntergestürzt, so die Katzenbesitzerin. Zwei Tage später erlag die 78-Jährige im Krankenhaus den schweren Kopfverletzungen, die sie damals erlitten hatte. Kurz nach dem Sturz war die schwer verletzte Frau noch kurz ansprechbar. Sie sei geschubst oder gestoßen worden, hatte sie sich noch im Hausflur beschwert, wie sich Zeugen im Gerichtssaal erinnerten. Mehrere Hausbewohner machten allerdings auch klar, dass sich die 78-Jährige nicht nur mit der Angeklagten gestritten hatte. Offenbar hatte sie sich häufig über Lärm im Haus beschwert und des öfteren die Polizei gerufen. Wenn es um die Katze ging, soll das Opfer nicht immer die Wahrheit gesagt haben. Tatsächlich hatte sie am 31. Mai die Katze in ihrem Schlafzimmer versteckt, was sie jedoch bis zuletzt verneinte. Demnach könnte im Katzenstreit auch eine falsche Anschuldigung im Spiel gewesen sein, hieß es ergänzend in der Urteilsbegründung.

In einem Punkt waren sich Staatsanwältin und Gericht am Ende einig. Was die Angeklagte über ihren Alkoholkonsum gesagt hatte, nahm ihr niemand ab. Am 31.Mai war sie mit einem Alkoholpegel von 1,72 Promille aufgefallen. "Aber sie wirkte wie immer", so die Zeugenaussagen. Für die erlittene Untersuchungshaft wird die freigesprochene Frau entschädigt.

(RP)
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