Mönchengladbach Tote im See: "Verhöhnung des Opfers"

Mönchengladbach · Norbert Brüggen platzte beinahe der Kragen. Der Vertreter der Nebenklage musste sich sichtlich zusammenreißen, als der Verteidiger von Karl M. den Antrag stellte, das Verfahren gegen die mutmaßlichen Mörder der Millionärin Gertrud K. vorerst einzustellen.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Foto: ddp, ddp

"Das ist eine post mortale Verhöhnung des Opfers", sagte der Anwalt in Richtung seines Kollegen Markus Kluck.Der hatte vorher minutenlang vorgetragen, dass sein Mandant aufgrund gesundheitlicher Probleme verhandlungsunfähig sei. Karl M. soll unter anderem bereits drei Herzinfarkte erlitten haben.

Vor dem Mönchengladbacher Landgericht sitzt er neben Tobias K. (21) und Sascha L. (22) auf der Anklagebank. Die drei sollen die 89-jährige Gertrud K. im Oktober vergangenen Jahres getötet haben. Gut einen Monat nach der Tat wurde das Opfer in einer Regentonne im Breyeller See gefunden.

Den gestrigen Versuch des Verteidigers, den Prozess vorerst einzustellen, unterband die Kammer um den Vorsitzenden Richter Lothar Beckers. Der Angeklagte sei laut eines Gutachtens verhandlungsfähig. Im Gerichtssaal ist zudem permanent ein Arzt anwesend, der Karl M. vor Beginn der Verhandlung untersuchte.

Das trug dazu bei, dass die Verhandlung auch gestern erst mit deutlicher Verspätung begann. Polizeibeamte, die mit dem Fall betraut waren, als Gertrud K. noch als vermisst galt, berichteten anschließend, wie sie nach Hinweisen von Angehörigen der Seniorin die Wohnung aufsuchten. Karl M. trat damals als vermeintlicher Hausmeister auf und führte die Beamten durch die nahezu leerstehende Wohnung. Er sagte, dass Gertrud K. in ein Altersheim ziehen wollte. In Wahrheit war die 89-Jährige zu diesem Zeitpunkt längst tot.

(RP)
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