Tödliches Autorennen in Mönchengladbach Fußgänger flog 36 Meter durch die Luft

Mönchengladbach · Bei ihrem illegalen Rennen in Mönchengladbach waren die drei Raser mit mindestens 90 Stundenkilometern unterwegs. Die Staatsanwaltschaft bewertet den Fall als Mord. Ein zweiter Passant entging knapp einem Zusammenstoß.

Es hat nicht viel gefehlt, und es hätte zwei Todesopfer bei dem illegalen Autorennen vom vergangenen Freitag in der Mönchengladbacher Innenstadt gegeben. Nur drei Sekunden vor dem 38 Jahre alten Mönchengladbacher war ein weiterer Zeuge über die Fahrbahn geeilt. Er berichtete der Polizei, wie er drei Fahrzeuge auf sich zurasen sah. Er konnte sich gerade noch retten, aber der 38-Jährige hatte keine Chance.

Fußgänger stirbt bei illegalem Autorennen in Mönchengladbach
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Fußgänger stirbt bei illegalem Autorennen in Mönchengladbach

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Foto: Stephan Schellhammer

Wie Hauptkommissar Ingo Thiel, Leiter der 17-köpfigen Ermittlungskommission, am Dienstag bekanntgab, war der des Mordes beschuldigte 28 Jahre alte Schwalmtaler mit mindestens 90 Stundenkilometern über die vierspurige Straße gerast. Erlaubt ist dort Tempo 40. Weil er seine beiden Kontrahenten, einen 22-jährigen Gladbacher in einem roten VW-Golf GTI und einen 25-Jährigen aus dem Kreis Viersen im silbernen Seat Ibiza, überholen wollte, wich er auf die Gegenfahrbahn aus.

Dort erfasste er den Fußgänger, der 36 Meter weit durch die Luft geschleudert und unter einem geparkten Auto eingeklemmt wurde. Der ehemalige Soziologie-Student, der aus Süddeutschland stammt und in Mönchengladbach nach dem Studium gearbeitet hatte, zog sich schwerste Verletzungen zu. Als Todesursache stellte die Gerichtsmedizin eine Schädelverletzung mit Hirnstammriss fest.

Verlobte saß im Wagen

Auch zu dem 28-Jährigen, der nun wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft sitzt, gab die Polizei Einzelheiten bekannt: Der Mann ist als Installateur im Kreis Viersen tätig, lebt laut Thiel in "geordneten Verhältnissen" und ist polizeilich bisher in keiner Weise in Erscheinung getreten — wie auch die beiden anderen Fahrer.

Auf Fotos, die den 28-Jährigen im Kreise seiner Kollegen zeigen, ist ein freundlich lächelnder Mann zu sehen, der den Daumen in die Kamera reckt. Der 25-jährige Fahrer des silbernen Seat, der das gesamte Wochenende über gesucht worden war, stellte sich wie bereits berichtet am Sonntagnachmittag in Begleitung eines Anwalts der Polizei.

Der 22 Jahre alte Fahrer des roten VW-Golf war der Polizei bereits seit der Unfallnacht bekannt. Da hatte er ausgesagt, er habe mit dem Renngeschehen nichts zu tun gehabt. Dessen Aussagen, so Thiel, könnten aber nicht stimmen. Alle drei Fahrer waren nicht allein im Auto. Drogen oder Alkohol waren laut erster Tests nicht im Spiel. Bei dem Rennen saßen Verwandte, Bekannte oder in einem Fall die Verlobte mit im Wagen.

Staatsanwalt spricht von Mord

Dass es ein Rennen mit allen drei Fahrern gab, daran hat die Polizei keine Zweifel. Es begann wohl an der rund 300 Meter entfernten Kreuzung, dort hätten die drei Raser an der Ampel die Startaufstellung eingenommen. Der silberne Seat stand auf der Rechtsabbiegerspur. Auf den beiden Geradeausspuren standen der Golf und der schwarze Seat. Vor Letzterem soll ein schwarzer Kombi gewartet haben.

Alle drei fuhren dann geradeaus weiter, der Fahrer des silbernen Seats zog mit Vollgas vorneweg. Um zu überholen oder weil er abgedrängt wurde, fuhr der Fahrer des schwarzen Seats laut Thiel auf die Gegenspur — trotz des Gegenverkehrs. Für Staatsanwalt Stefan Lingens ist das Mord.

"Der 28-Jährige war deutlich zu schnell und ist in den Gegenverkehr gefahren. Dadurch hat er die Gefährdung Anderer bis hin zu tödlichen Verletzungen billigend in Kauf genommen", sagte Lingens. Als Mordmerkmal wertete er, dass das Auto als "gemeingefährliches Mittel" eingesetzt worden sei.

Polizei rechtfertigt sich

Genauso hatten im Februar auch die Richter in Berlin entschieden, als sie zwei Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten — ein bisher einmaliger Richterspruch, den der Bundesgerichtshof noch prüft. Staatsanwalt Lingens hat an der Bewertung aber keinen Zweifel: "Ich sehe meine Rechtsauffassung durch die Berliner Entscheidung bestätigt: Es handelt sich um ein Tötungsdelikt."

Bei der Pressekonferenz wurden Vorwürfe laut, warum die Polizei den 28-Jährigen am Samstagmorgen zunächst wieder nach Hause gehen ließ, obwohl da schon bekannt gewesen war, dass es sich um ein illegales Autorennen handelte. Thomas Dammers, Vertreter des Polizeipräsidenten, sagte: "Wir werden das intern nachbereiten wie jeden größeren Einsatz und dann auch sehen, ob Fehleinschätzungen vorlagen."

Eine entscheidende Frage für die Ermittler ist, ob sich das Trio zu dem verbotenen Rennen verabredete. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die drei Fahrer kannten. Klar ist allerdings, dass sich alle drei vorher bei einem Fastfood-Restaurant wenige hundert Meter entfernt aufgehalten hatten, wie Hauptkommissar Thiel sagte. Der dortige Parkplatz ist abends ein beliebter Treff für junge Männer mit ihren aufgemotzten Fahrzeugen. Eine Raserszene gebe es in Mönchengladbach aber nicht, betonte die Polizei.

(RP)
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