Mönchengladbach Tod eines Radfahrers: Fall erneut vor Gericht
Mönchengladbach · Darf der Unfallfahrer, der am 27. April 2010 auf der Gladbacher Straße einen Radfahrer lebensgefährlich verletzte und anschließend flüchtete, auf eine geringere Haftstrafe hoffen?
Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil vom 3. Dezember im Strafausspruch aufgehoben und die Sache im beschränkten Umfang an das Landgericht Mönchengladbach zurückverwiesen.
Der Unfallfahrer war zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung wegen versuchten Mordes. Es soll aber noch einmal überprüft werden, ob alle strafmildernden Umstände berücksichtigt wurden.