Mönchengladbach Tierfriedhof: Vertrag ist unter Dach und Fach

Mönchengladbach · Vor exakt einem halben Jahr hatte sich der Stadtrat für einen ersten Tierfriedhof in der Stadt entschieden, jetzt wurde der Pachtvertrag zwischen der Entwicklungsgesellschaft (EWMG) und der Betreiberin des Friedhofs, Monika Ludwig, geschlossen.

Auf einem rund 30 000 Quadratmeter großen Gelände gegenüber dem Städtischen Friedhof an der Preyerstraße soll der Friedhof für Haustiere entstehen.

Monika Ludwig ist seit drei Jahren als Tierbestatterin in Mönchengladbach und Umgebung tätig. "My friend" heißt ihr Unternehmen. Bisher muss sie mit den Tierkadavern in benachbarte Krematorien fahren. In Kürze wird es in Mönchengladbach einen Ort geben, an dem die Haustiere ihre letzte Ruhe und die Tierbesitzer einen Ort zum Trauern finden.

"Aber nicht nur das", sagt Monika Ludwig. Rund 40 000 Euro will die seit drei Jahren gelernte Tierbestatterin aus Giesenkirchen in die Errichtung des Tierfriedhofes investieren. Dabei ist bei der neuartigen Einrichtung nicht nur ein reiner Tierfriedhof vorgesehen, sondern auch eine Begegnungsstätte für Tierliebhaber. Dazu soll auf dem Gelände ein Gebäude mit kleiner Kaffeeküche und einem zusätzlichen Abschiedsraum für die Trauernden errichtet werden. "Mir ist es wichtig, dass hier eine gute Bestattungskultur gepflegt wird. Die Trauernden sollen in Ruhe von ihren Lieblingen Abschied nehmen können", betont Monika Ludwig.

Spielt das Wetter halbwegs mit, will die Tierbestatterin so schnell wie möglich auf die Baustelle gehen. 40 000 Euro will sie in die Gestaltung des Geländes investieren. Das Areal soll eingeebnet und parkähnlich gestaltet werden. Die Gräber sollen nicht Reihe an Reihe angeordnet werden, die Tiere sollen, so Ludwig, in hübsch gestalteten Bestattungsinseln gebettet werden. Parkbänke werden zum Verweilen einladen.

Bisher müssen Mönchengladbacher, die ihr Haustier begraben möchten, nach Krefeld oder Düsseldorf fahren. Die Fläche an der Preyerstraße diente bislang als Erweiterungsfläche für den gegenüberliegenden städtischen Friedhof, die allerdings vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Friedhofssituation nicht mehr für diesen Zweck benötigt wird.

(RP/rl)
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