Mönchengladbach Tierfriedhof soll zügig eingerichtet werden

Mönchengladbach · Auf einem rund 3.000 Quadratmeter großen Gelände gegenüber dem städtischen Friedhof an der Preyerstraße soll schon bald ein Tierfriedhof eingerichtet werden.

Ein von der EWMG aufgesetzter Pachtvertrag wurde jetzt von Monika Ludwig als Betreiberin des ersten Tierfriedhofes in Mönchengladbach, unterzeichnet. Sie war eine von drei Bewerbern und konnte im Rahmen der Ausschreibung mit ihrem Konzept überzeugen.

Spielt das Wetter mit, will sie möglichst rasch auf die Baustelle gehen, um das Gelände einzuebnen und parkähnlich zu gestalten. Rund 40.000 Euro will die seit drei Jahren gelernte Tierbestatterin aus Giesenkirchen in die Errichtung des Tierfriedhofes investieren.

Dabei ist bei der neuartigen Einrichtung nicht nur ein reiner Tierfriedhof vorgesehen, sondern auch eine Begegnungsstätte für Tierliebhaber. Dazu soll auf dem Gelände ein Gebäude mit kleiner Kaffeeküche und einem zusätzlichen Abschiedsraum für die Trauernden errichtet werden. "Mir ist es wichtig, dass hier auch eine gute Bestattungskultur gepflegt wird. Die Trauernden sollen in Ruhe von ihren Liebsten Abschied nehmen können", betont Monika Ludwig.

"Bestattet werden sollen ausschließlich Haustiere. Tierbesitzer machen sich zunehmend Gedanken darüber, was nach dem Tod der Haustiere mit ihnen geschieht. Immer mehr wollen da nicht einfach nur zur Tierkörperbeseitigung gehen", so Monika Ludwig weiter.

Insgesamt versteht sie den neuen Tierfriedhof als "Oase der Ruhe". Dabei sollen die Gräber nicht Reihe an Reihe angeordnet werden. Vielmehr sieht das Konzept eine parkähnliche Gestaltung mit gestalteten Bestattungsinseln und Bänken vor. Außerdem sollen vor dem Gelände genügend Parkmöglichkeiten eingerichtet werden.

Der Rat hatte im Sommer vergangenen Jahres die Einrichtung eines Tierfriedhofes beschlossen. Bisher müssen Mönchengladbacher, die ihr Haustier begraben möchten, nach Krefeld oder Düsseldorf fahren. Die Fläche an der Preyerstraße diente bislang als Erweiterungsfläche für den gegenüber liegenden städtischen Friedhof, die allerdings vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Friedhofssituation nicht mehr für diesen Zweck benötigt wird.

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