Mönchengladbach Täter wurde von Vergangenheit eingeholt

Mönchengladbach · Vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht ging es gestern um einen nicht alltäglichen Fall. Schnell war klar, dass die Vergangenheit den Angeklagten (58), der bisher noch nie aufgefallen war, nach elf Jahren eingeholt hatte. Die Staatsanwältin warf dem Taxifahrer vor, sich im Herbst 1999 an der 17-jährigen Tochter seiner damaligen Freundin in deren Wohnung in Hückelhoven vergriffen zu haben. Doch der 58-Jährige bestritt den Vorwurf. Er habe damals das Zimmer der 17-Jährigen betreten, als deren Mutter Einkäufe erledigt habe. Er habe sich auf die Bettkante gesetzt und dem Mädchen über Haare und Rücken gestrichen. "Wenn Du Schwierigkeiten hast, kannst Du mit mir reden", habe er ihr angeboten. Mit ihrer Mutter, die der Angeklagte später heiratete und von der er inzwischen geschieden ist, wollte die 17-Jährige nicht reden. "Es gab damals immer Streit", so der Angeklagte gestern. Das Mädchen im Intimbereich berührt zu haben, bestritt er hartnäckig. Warum er sich nach elf Jahren gerade an die Bettkanten-Situation erinnerte, konnte er nicht erklären.

Ganz anders erinnerte sich gestern das Opfer an den Besuch des späteren Stiefvaters, über den sie jahrelang nicht reden konnte. Der Angeklagte sei damals in ihr Zimmer gekommen und habe ihr ins Ohr gehaucht: "Bist du genau so rattig wie ich?"

Der Mann habe nach Alkohol gerochen und ihr eine Hand zwischen die Beine geschoben. Geschockt habe sie die Hand weggedrückt und nach dem im Nebenzimmer schlafenden Bruder gerufen, vergebens. Dann habe sich der Angeklagte auf ihre Beine gesetzt und sie im Intimbereich berührt. Sie habe ihn damals mit dem Ellbogen weggestoßen und sich ins Badezimmer geflüchtet. Sie habe sich damals selbst verletzt und sei aus Angst seinerzeit nicht in der Lage gewesen, die Polizei zu verständigen." Für sie sei das erst vorbei, wenn der Prozess beendet ist. Kontakt zu ihrer Mutter lehnte sie vehement ab. Die habe sie allein gelassen. Eine psychologische Sachverständige glaubte ihr: "Das ist keine Falschaussage". Die junge Frau habe die Details nachvollziehbar und plausibel geschildert.

Am Ende weinte der Angeklagte und zeigte Reue: "Das war der Alkohol". Wegen sexueller Nötigung verurteilte ihn das Gericht zu neun Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung.

(RP)
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