Mönchengladbach Süchtiger Bettler muss in eine Entzugsklinik

Mönchengladbach · Mit dem Urteil des Gerichts war der drogenabhängige Angeklagte (26) sofort einverstanden. Die Erste Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts hatte den 26-Jährigen wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer dreijährigen Haftstrafe und zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt. Damit war das Gericht der Empfehlung eines psychiatrischen Sachverständigen gefolgt. Der 26-Jährige sei nach längerem Drogenkonsum und Haftzeiten immer mal wieder clean gewesen, so der Gutachter. Deshalb sollte der Angeklagte, der in Heimen und Pflegefamilien aufgewachsen ist, die Therapiechance in einer geschlossenen Anstalt erhalten.

Angeklagte als Bettler bekannt

Im Prozess hatte der Rheydter sowohl den jahrelangen Missbrauch von Haschisch, Tabletten und Heroin als auch den angeklagten Überfall auf eine Taxifahrerin zugegeben. Am 21. August war der Angeklagte, der vielen Passanten an der Stresemannstraße als Bettler bekannt ist, in ein Taxi gestiegen. Dann ließ er sich von der Fahrerin vom Marienplatz zur Elektrizitätsstraße chauffieren. Hier ließ er die 57-Jährige anhalten. Statt den geforderten Fahrpreis zu zahlen, drohte der Fahrgast plötzlich mit einem Messer und rief: "Gib Geld! " Seine Mutter müsse ins Krankenhaus, er brauche Geld, hatte der Bettler noch gestammelt. Doch die Taxifahrerin reagierte unerwartet und forderte: "Nein, du gibst Geld". Sie sei in Panik geraten, als der Mann mit dem Messer immer näher zu ihr rutschte, hatte sich das Opfer vor Gericht erinnert. Doch dann war es der couragierten Frau gelungen, ihre Geldbörse zu schnappen und das Fahrzeug zu verlassen. Als sich zwei Frauen dem Taxi näherten, kroch der Angeklagte rückwärts aus dem Wagen und lief davon. Weit kam er nicht. Er wurde festgenommen.

Bei der Urteilsfindung hatten sich die Richter nicht nur dem psychiatrischen Gutachten angeschlossen. Sie hatten auch berücksichtigt, dass der Angeklagte offenbar mit dem Messer nur gedroht hatte. Bleibt die Unterbringung jedoch erfolglos, muss der Angeklagte ins Gefängnis und die dreijährige Freiheitsstrafe verbüßen.

(RP)
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