Mönchengladbach Sturz wegen Glätte: Mann will Schmerzensgeld von Real

Mönchengladbach · Vor der sechsten Zivilkammer geht es seit gestern um einen Unfall auf der Rolltreppe in einem Supermarkt.

Am 27. Dezember 2014 ist ein Kunde auf der nassen Rolltreppe bei Real gestürzt und musste für vier Tage ins Krankenhaus. Seit gestern wird der Fall vor der sechsten Zivilkammer des Mönchengladbacher Landgerichts verhandelt. Der Kunde hat Real verklagt. Der Supermarkt habe keine Hinweisschilder angebracht, die vor Sturzgefahr warnen. Außerdem habe es an Schmutzfangmatten gefehlt. Der Kläger fordert ein Schmerzensgeld von 15 000 Euro.

"An dem Dezembermorgen kam ich aus dem überdachten Parkhaus in den Supermarkt. Draußen lag Schneematsch", erinnerte sich der Kläger. Die Rolltreppe sei nass und glatt gewesen. "Bereits nach dem ersten Schritt rutschte ich, lag auf der Rolltreppe und konnte mich nicht mehr bewegen. Die Rolltreppe fuhr weiter nach unten", so der Kläger. Ein Kinderarzt, der nach dem Kläger die Rolltreppe mit einem Einkaufswagen betrat, erklärte: "Da lag vor mir jemand und versuchte sich hochzustemmen". Er quetschte sich an seinem Einkaufswagen vorbei und zog den Kläger aus der Rolltreppe. "Der Mann war kalkweiß und schließlich bewusstlos. Der Notarzt brachte ihn ins Krankenhaus", so der Kinderarzt. Auf Hinweisschilder und Schmutzfangmatten habe er damals nicht geachtet, so der Zeuge.

Der 30-jährige Sohn des Gestürzten, war eine Woche nach dem Unfall des Vaters zu Real gefahren. An dem Tag habe er dort weder Hinweisschilder noch Matten gesehen. Aber vier Wochen später, am 28. Januar 2015 habe er plötzlich Hinweisschilder, die vor der Rutschgefahr warnten, gesehen, so der Sohn gestern im Gerichtssaal. Auch in den Zeugenaussagen einer Angestellten und dem Geschäftsleiter von Real ging es gestern immer wieder um Hinweisschilder und Matten und ob sie am Unfalltag tatsächlich an der Rolltreppe vorhanden waren.

Die Aussagen waren teilweise recht widersprüchlich. Hinweisschilder habe es immer gegeben, so die Angestellte. Doch ob sie auch an dem Dezembertag vorhanden waren, konnte keiner ohne Zweifel bestätigen. Am Ende schlug das Gericht für einen Vergleich an den Kläger ein Schmerzensgeld von 7000 Euro vor. Doch der Kläger forderte 10.000 Euro. Die Beklagte will aber nur 5000 zahlen. In ein paar Wochen wollen sich die Parteien einigen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort