Mönchengladbacher am Bundesgerichtshof Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

Mönchengladbach · Nach jahrelangem Streit um eine halbe Lottomillion muss ein Rentner das Geld mit seiner Ex-Frau teilen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.

Chronologie der Lotto-Pannen
7 Bilder

Chronologie der Lotto-Pannen

7 Bilder
Foto: AP, AP

Schon viele Jahre getrennt, aber leider noch verheiratet: Weil ein Mann kurz vor der Scheidung noch eine halbe Million Euro gewann, muss er das Geld mit seiner Ex-Frau teilen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden.

Das Besondere an dem Fall: Als der Mann den Gewinn erhielt, waren die Eheleute zwar noch nicht geschieden, lebten aber bereits acht Jahre in Trennung. Der BGH hat entschieden, dass der Lottogewinn dennoch in die Berechnung der finanziellen Ansprüche der Frau (Zugewinnausgleich) einfließt (Az. XII ZR 277/12).

Der Mann reichte nämlich die Scheidung erst ein, nachdem er im November 2008 gemeinsam mit seiner langjährigen Lebensgefährtin fast eine Million Euro gewonnen hatte. Seine Ex-Frau hatte etwa die Hälfte seines Anteils fordert, rund 242.500 Euro. Auch laut Güterrecht steht ihr das Geld zu: Der Scheidungsantrag wurde ihr erst zwei Monate nach dem Lottogewinn zugestellt - rechnerisch gehört das Geld damit zum während einer Ehe erworbenen Zugewinn, der bei einer Scheidung geteilt werden muss.

"Das Datum der Zustellung eines Scheidungsantrages ist auch ein Kriterium der Rechtssicherheit", sagte Anwalt Peter Wassermann, der vor dem BGH die Interessen der Frau vertreten hat. "Sonst könnte man ja beliebig argumentieren, was noch zum oder schon nicht mehr zum Zugewinn gehört." Außerdem seien die Parteien 29 Jahre verheiratet gewesen, und die Frau habe drei Kinder großgezogen. Die Rechtslage spreche klar für seine Mandantin.

In den Vorinstanzen hatte das zunächst auch das Amtsgericht Mönchengladbach so gesehen und der Frau die von ihr beanspruchte Summe in voller Höhe zugesprochen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf widersprach dieser Auffassung und entschied auf Unbilligkeit. Nach einer so langen Trennungszeit könne nicht mehr von einer Wirtschaftsgemeinschaft die Rede sein, argumentierten die Düsseldorfer Richter. "Diesem Vermögenszuwachs fehlte auch jede innere Bindung zur ehelichen Lebensgemeinschaft und stand mit ihr in keinerlei Zusammenhang", hieß es damals. Damit habe die Klägerin keinen Anspruch auf das Geld. Der Mann soll nur noch gut 7600 Euro zahlen und der Lottogewinn dabei vollkommen unberücksichtigt bleiben.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort