Mönchengladbach Streit am Imbiss landet vor dem Amtsgericht

Mönchengladbach · Der Staatsanwalt warf zwei Gladbachern vor, einen behinderten jungen Mann beleidigt und beschimpft zu haben.

Gestern mussten zwei Mönchengladbacher (30 und 34 Jahre alt), jeder mit elf Vorstrafen durchaus gerichtserfahren, wieder einmal auf einer Anklagebank Platz nehmen. Die zwei sollen am 30. Mai 2013 in Mönchengladbach an einer Bushaltestelle einen offenbar behinderten 23-jährigen Mann grundlos beleidigt haben. Anschließend soll einer der beiden dessen Mutter geschlagen haben. Darum ging es gestern vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht. Doch die Angeklagten bestritten die Vorwürfe.

"Ich würde so komisch gehen, ich hätte wohl in die Hose geschissen, hat einer von den beiden an der Bushaltestelle zu mir gesagt", erinnerte sich der 23-Jährige empört. Er habe nun mal einen komischen Gang, weil er oft zum Orthopäden müsse, so das Opfer. Nach dem Vorfall betrat er damals in der Nähe einen Imbiss, in dem sich seine Mutter mit einem Bekannten aufhielt und berichtete von dem hässlichen Erlebnis. Der Bekannte, ein 47 Jahre alter Mönchengladbacher, verließ den Imbiss und ließ sich von dem Sohn der Bekannten die Angeklagten zeigen.

Der ältere Angeklagte habe die beleidigende Bemerkung sofort zugegeben. Als die Mutter des 23-Jährigen ebenfalls auf die Straße kam, wurde sie von dem jüngeren Angeklagten mit den Worten "Was willst du blöde Kuh denn hier?" empfangen. Zudem versetzte der 30-Jährige der Frau einen Schlag. Kurz danach betrat der Imbissbesitzer die Szene und rief die Polizei.

Am Ende glaubten sowohl die Richterin als auch der Staatsanwalt den Opfern. Der Verteidiger hatte vergeblich Freispruch gefordert. Wegen Beleidigung wurde der 34-Jährige zu drei Monaten Freiheitsstrafe und der jüngere Angeklagte wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Haftstrafe verurteilt. Sie müssen die Strafen nicht verbüßen. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings müssen die beiden Angeklagten Sozialstunden leisten. Der Ältere erhielt 30 Stunden und der Jüngere 50 Stunden.

(RP)
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