Planungsausschuss in Mönchengladbach Was Anlieger bei den Straßenbaubeiträgen erwarten dürfen

Mönchengladbach · Im Januar 2020 soll ein neues Gesetz in Kraft treten, das Bürger entlastet und eine frühe Beteiligung von Anwohnern vorsieht.

 Klaus Barthelmes soll 91.500 Euro Anliegerbeitrag für die Erneuerung der Straße Bahner zahlen.

Klaus Barthelmes soll 91.500 Euro Anliegerbeitrag für die Erneuerung der Straße Bahner zahlen.

Foto: Gabi Peters

Trotz des großen Widerstandes sollen Bürger weiterhin zur Kasse gebeten werden, wenn ihre Straße erneuert wird. Das wird auch so bleiben, wenn die geplante Rechtsänderung in Kraft tritt. Allerdings sieht der von der schwarz-gelben Landeskoalition getragene Gesetzesentwurf eine Entlastung für Anlieger vor.

Neue Kostenverteilung Für die Fahrbahnerneuerung müssten Bürger beispielsweise künftig „nur“ noch 40 Prozent der Kosten tragen statt bisher 70 Prozent, bei neuen Gehwegen 40 statt bisher 80 Prozent. Damit würden Anlieger in Mönchengladbach stärker entlastet als solche in vielen anderen Kommunen. Denn im Land legen 159 der 396 Kommunen bisher nur 50 Prozent der Baukosten um.

Rechenbeispiel In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am gestrigen Dienstag informierte die Verwaltung über die geplante Rechtsänderung. Und zur Verdeutlichung der Auswirkungen führte die Sitzungsvorlage ein Rechenexempel für die Ulmenstraße auf. Nach ersten Vorermittlungen würde für die Erneuerung von Fahrbahn, Gehwegen und Entwässerungseinrichtungen in der Anliegerstraße rund 324.000 Euro kosten. Nach alter Satzung würde der Anteil der Stadt rund 85.000 Euro, der Beitrag der Bürger bei 239.000 Euro liegen. Nach neuer Rechnung läge der größere Batzen zunächst einmal bei der Stadt. Sie müsste etwa 195.000 Euro, die Anlieger rund 129.000 Euro bezahlen.

Eine Familie, die in einem Wohngebiet ein 300 Quadratmeter großes Grundstück besitzt, das zweigeschossig bebaubar ist,  müsste in diesem Fall statt bisher gut 7000 Euro nach neuer Satzung knapp 3900 Euro für die Straßenerneuerung zahlen.

Wer profitiert? Die für die Stadt ausfallenden Beiträge der Anlieger sollen durch ein Förderprogramm des Landes ersetzt werden. Dazu will das Land jährlich 65 Millionen Euro im Haushalt bereit stellen.

Die Kommunen können die Förderung nur für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen auch rückwirkend beantragen,  allerdings nur für Baumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 begonnen wurden (als Beginn der Maßnahmen gilt der Beschluss des zuständigen Rates). Das heißt: Viele Mönchengladbacher, die an einer gerade erneuerten Straße ein Grundstück besitzen, müssen noch den alten, hohen Beträge zahlen. Und die fallen oft höhere aus, als im Fallbeispiel Ulmenstraße. An der Straße Bahner soll Reitstallbesitzer Klaus Barthelmes beispielsweise satte 91.000 Euro zahlen.

Was sagen die Politiker? Der Planungs- und Bauausschuss musste die Ausführungen der Verwaltung nur zur Kenntnis nehmen. Ein Beschluss dazu war nicht zu treffen. Die SPD merkte an, dass sich auch der Finanzausschuss des Stadtrates mit dem Thema beschäftigen sollte, da die Neuerungen sich auch auf Investitionshaushalt auswirken würden.

Die CDU begrüßte die im Gesetzentwurf des Landesbauministeriums vorgesehene Pflicht, vor möglichen Straßenausbaumaßnahmen eine Anliegerversammlung abzuhalten. Damit, so hofft die CDU, könnten eine Reihe von Konflikten schon im Vorfeld vermieden werden.

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