Mönchengladbach Strafe für Gummibärchen-Dieb

Mönchengladbach · Als der Mönchengladbacher (26) am Mittwoch auf der Anklagebank Platz nehmen musste, erkannte ihn der Richter aus einem früheren Verfahren. Anfang Mai war der 26-Jährige von ihm bereits wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

 Das Gericht verurteilte den Ladendieb zu einer neuen Gesamtstrafe.

Das Gericht verurteilte den Ladendieb zu einer neuen Gesamtstrafe.

Diesmal warf der Staatsanwalt dem Angeklagten vor, am 16. März aus den Regalen eines Gladbacher Supermarktes sechs Packungen Weingummi genommen zu haben, ohne zu zahlen. An der Kasse hatte der Dieb lediglich ein Toastbrot auf das Band gelegt. Doch er war vom Ladendetektiv beobachtet und gestellt worden.

Dabei soll der Dieb den Detektiv zu Boden gestoßen und verletzt haben. Doch diesen Vorwurf der Körperverletzung bestritt der ansonsten geständige Angeklagte. Als er nach den Süßigkeiten griff, meinte er sich schon vom Detektiv beobachtet und wollte den Weingummi bereits wieder ins Regal zurück legen. " Dann glaubte ich mich geirrt zu haben und steckte die Packungen doch ein", erinnerte sich der Angeklagte. Plötzlich sei er von dem Detektiv festgehalten worden. "Ich hatte nur Angst und hab mich nicht gewehrt", versicherte er. Geschubst habe er den Mann auf keinen Fall. Bestätigt wurde das nicht, weil der Detektiv nicht gekommen war.

Als die Bewährungshelferin des seit Jahren drogenabhängigen Angeklagten erklärte, dass er seit einiger Zeit clean sei und sich Drogenscreenings unterziehe, beschlossen Richter und Staatsanwalt, das Verfahren um den Vorwurf der Körperverletzung einzustellen und den 26-Jährigen nur noch wegen Ladendiebstahls geringwertiger Sachen zu verurteilen. Als dessen jahrelangen Gefängnisaufenthalte aus dem Vorstrafenregister bekannt wurden, war von Geldstrafe keine Rede.

Das Gericht verurteilte den Ladendieb zu einer neuen Gesamtstrafe. Die vier Monate aus dem Mai-Urteil wurden um einen Monat Haft für den Weingummi-Diebstahl verlängert, aber erneut zur Bewährung ausgesetzt.

(RP/rl)
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