Mönchengladbach Strafe für Gladbacher Firma im "Klo-Kartell"

Mönchengladbach · Das Bundeskartellamt verhängt unter anderem gegen die Heinrich Schmidt GmbH ein Bußgeld wegen verbotener Preisabsprachen - zur Freude einer anderen Gladbacher Firma.

 Der Gladbacher Unternehmer und IHK-Präsident Heinz Schmidt.

Der Gladbacher Unternehmer und IHK-Präsident Heinz Schmidt.

Foto: IHK

Der Streit in der Sanitär-Branche ist heftig, er wird bundesweit geführt, und zwei Mönchengladbacher Unternehmen spielen darin eine Rolle: Die Firma des Präsidenten der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein, Heinz Schmidt, gehört zu den neun Unternehmen, die gestern vom Bundeskartellamt mit einem Bußgeld wegen verbotener Preisabsprachen belegt wurden. Und der bundesweit aktive Online-Händler Reuter GmbH, der seit Jahren im juristischen Streit mit Teilen der Branche liegt und diese als "Klo-Kartell" bezeichnet. Für beide war gestern ein wichtiger Tag.

Die Heinrich Schmidt GmbH & Co. KG gehört zu den neun Großhändlern in NRW, denen das Kartellamt verbotene Preisabsprachen vorwirft. Die Behörde veröffentlichte die Liste gestern. Zwischen 2005 und 2013 sollen bei vierteljährlichen Treffen in einem geheimen Zirkel, der Kalkulationsausschuss genannt wurde, Preise, Einkaufskonditionen und Rabatte abgesprochen worden sein, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Heißt: Im Hinterzimmer wurde vereinbart, was das Klo oder die Badewanne kosten darf, und das habe laut Mundt bundesweit erhebliche Bedeutung gehabt. Der Wettbewerb sei deutlich beeinträchtigt worden, was sich in der Regel in höheren Preisen für Handwerker und Verbraucher niederschlägt. Insgesamt verhängten die Bonner Wettbewerbshüter Strafen in Höhe von 21,3 Millionen Euro, wobei die Behörde offen ließ, wie hoch das Bußgeld gegen das Gladbacher Unternehmen ausfiel. Schmidt war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Wie das Kartellamt mitteilte, hätten alle Unternehmen kooperiert, das Bußgeld akzeptiert und das Verfahren einvernehmlich beendet.

Die Ermittlungen liefen seit einigen Jahren. 2013 hat es deswegen Durchsuchungen an 14 Standorten in NRW gegeben. Auslöser waren Hinweise aus dem Markt, wie unsere Redaktion erfuhr, also nicht etwa ein reuiger Beteiligter, der daraufhin in den Genuss der Kronzeugen-Regelung gekommen wäre. Im Zuge der Ermittlungen haben alle Unternehmen kooperiert und so aufgrund der Bonusregelung einen Nachlass auf die Buße erreicht.

Eine Firma, die sich seit Jahren mit Teilen der Branche anlegt, ist die Reuter GmbH. Der 1986 in Mönchengladbach gegründete und seit 2004 im Internet tätige Händler bietet Bad-Ausstattung im Internet zu teilweise niedrigeren Preisen an, weil er auf den dreistufigen Vertriebsweg (Hersteller - Großhänder - Handwerker) verzichtet. Das stößt der Branche, in der Milliarden umgesetzt werden, übel auf. Es gab und gibt Lieferboykotte, gegenseitige Klagen, Schadenersatzforderungen, einstweilige Verfügungen. Gründer und Geschäftsführer Bernd Reuter kommentierte die Entscheidung gestern so: "Wir fühlen uns durch die Entscheidung des Bundeskartellamtes vollauf bestätigt. Offenbar war die Großhandelsebene im so genannten dreistufigen Vertriebsweg der Sanitärbranche anfällig für kartellrechtswidrige Praktiken."

Die Absprachen waren bis zu einer Gesetzesänderung 2005 geduldet, wurden dann aber fortgesetzt, als es nicht mehr legal war. Das ist nun vorbei: Der Verein Mittelstandskreis NRW, in dem die Absprachen getroffen wurden, ist aufgelöst.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort