Kindesmissbrauch in Mönchengladbach Stiefvater muss fünf Jahre und drei Monate in Haft

Mönchengladbach · Nach einem wochenlangen Prozess um sexuellen Kindesmissbrauch hatten sich die Richter nicht dem Verteidiger des Angeklagten (52) angeschlossen. Der Anwalt hatte für den Mönchengladbacher Freispruch mangels Beweises gefordert. Doch die Erste Jugendkammer des Landgerichts war nach einer umfangreichen Beweisaufnahme von der Schuld des 52-jährigen Familienvaters "ohne Zweifel" überzeugt. Wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung verurteilte ihn das Gericht am Freitag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.

In der Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Lothar Beckers noch einmal auf den Fall ein. Sowohl das Gericht als auch die Staatsanwältin sind überzeugt, dass sich der Stiefvater bereits im Frühjahr 2009 bei verschiedenen Gelegenheiten an den 13 und 14 Jahre alten Freundinnen seiner Stieftochter vergangen hat. Vergeblich hatte das Gericht dem Angeklagten empfohlen, den Opfern mit einem Geständnis den Zeugenauftritt im Gerichtssaal zu ersparen. Noch in seinem Schlusswort hatte der Angeklagte gerufen: "Ich bin unschuldig. Ich habe den Mädchen nichts getan". Aber der Angeklagte war schon einmal bestraft worden, weil er ein Kind, die Tochter seines Bruders, sexuell missbraucht hatte.

Eine Psychologin hatte die beiden Mädchen begutachtet. Eine absichtliche Falschaussage hätten die Opfer keinesfalls gemacht, so ein Ergebnis der Gutachten. Lediglich in einem Fall habe die 13-Jährige nicht konstant ausgesagt. Deshalb sprach das Gericht den Angeklagten in diesem Einzelfall frei. Im übrigen bezogen sich Gericht und Staatsanwaltschaft auf Zeugenaussagen, die in Details oft mit den Berichten der Mädchen übereinstimmten. So hatte sich die Klassenlehrerin der 14-Jährigen daran erinnert, dass sich die Schülerin ihr damals anvertraute. Der Angeklagte habe sich an ihr vergriffen, als sie im Zimmer der Stieftochter übernachtete. Außerdem habe die Stieftochter damals ihr gegenüber angedeutet, dass auch sie ein Opfer des 52-Jährigen sei. Auf diese Aussage bezog sich offenbar der Kammervorsitzende, als er dem Angeklagten am Freitag erklärte: "Möglicherweise ist das heute für Sie noch nicht das Ende. Solche Taten verjähren nicht so schnell. Möglicherweise könnte auch die Stieftochter Sie einmal belasten".

Doch der Angeklagte ist offenbar entschlossen, Revision gegen das Urteil einzulegen. Als ihn das Gericht auf diese Möglichkeit hinwies, nickte der Mann mit dem Kopf.

(RP/ac)
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