Mönchengladbach Stadtmitarbeiter klagt auf Zulage

Mönchengladbach · Ein Mitarbeiter des Grünflächenamtes, der in die eigene Tasche gewirtschaftet haben soll und trotzdem weiter beschäftigt werden muss, zieht erneut vor Gericht. Er will die Vorarbeiter-Zulage zurück, die ihm aberkannt wurde.

 Zwei Mitarbeiter einer städtischen Grünflächenkolonne sollen für zwei Frauen Birken gestutzt und dafür 300 Euro kassiert haben.

Zwei Mitarbeiter einer städtischen Grünflächenkolonne sollen für zwei Frauen Birken gestutzt und dafür 300 Euro kassiert haben.

Foto: saltmann

Seinen Job hat er behalten. Diesmal geht es um seine Zulage als Vorarbeiter. Auf die will er nicht verzichten. Deshalb zieht ein langjähriger Grünflächenamts-Mitarbeiter nun gegen die Stadt vor Gericht. Es ist bereits das zweite Mal innerhalb von wenigen Monaten. Erst im Februar hatte das Arbeitsgericht seine Kündigungsschutzklage verhandelt.

Die Stadt hatte den Mann fristlos entlassen wollen, weil er während seiner Arbeitszeit einen privaten Auftrag annahm und dafür Geld kassiert haben soll. Doch der Mitarbeiter fühlte sich ungerecht behandelt und wehrte sich. Die Dritte Kammer des Arbeitsgerichts befand im Februar: Ja, was der Vorarbeiter tat, war ein triftiger Grund für eine fristlose Entlassung, allerdings sei die Kündigung zu spät ausgesprochen worden. Die Stadt hatte also eigentlich Recht mit ihrer Maßnahme. Dummerweise ermittelte sie zu lange. Außerordentliche Kündigungen müssen innerhalb von zwei Wochen, ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme, ausgesprochen werden. Die Stadt brauchte aber länger.

Die Folge: Der Mitarbeiter gewann den Prozess, er blieb im Dienst. Allerdings: Nach dem Prozess erkannte die Stadt ihm den Vorarbeiter-Status ab, und damit fallen auch seine zusätzlichen Bezüge weg. Auch das will sich der Grünflächenamts-Mitarbeiter nicht gefallen lassen. Er zieht erneut gegen die Stadt vor Gericht. Die Güteverhandlung ist am 11. Mai.

Begonnen hatte die Geschichte bereits im Frühjahr 2009. Da sollen zwei Mitarbeiter einer städtischen Grünflächenkolonne, darunter der Vorarbeiter, für zwei Grundstücksbesitzerinnen störende Birken gestutzt und dafür 300 Euro kassiert haben. Doch offensichtlich führten sie ihre Arbeit nicht zu Ende. Zweieinhalb Jahre später flog die ganze Sache auf. Da beschwerte sich nämlich eine der beiden Auftraggeberinnen bei der Stadt wegen der unvollendeten Arbeiten. Schließlich hätten die Mitarbeiter doch versprochen wiederzukommen, um alles zu erledigen, sagte sie.

Die Frau hatte sich mit ihrer Beschwerde im November an die Stadtverwaltung gewandt, im Dezember wurden die außerordentlichen Kündigungen ausgesprochen. Zu spät, wie das Arbeitsgericht in der Verhandlung im Februar befand. Und weil die Stadt nicht in Berufung ging, arbeiten die beiden weiterhin in ihren alten Jobs – ob mit gleichen Bezügen entscheidet sich im Mai.

(RP)
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