Mönchengladbach Stadt verliert Prozess um Baulärm am Minto

Mönchengladbach · Das Verwaltungsgericht hat einem Bürger recht gegeben, der sich über 15 Nächte Lärm an der Minto-Baustelle beschwert hatte. Die Stadt hätte die Genehmigung nicht erteilen dürfen - und muss die Kosten tragen.

"Minto" - Richtfest in Mönchengladbach
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Bei den Bauarbeiten auf der Großbaustelle in der Gladbacher Innenstadt hat die Stadt ihre Bürger nicht gut genug vor nächtlichem Lärm geschützt. Gleich zweimal hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem Fall zu urteilen. Richter Winfried Schwerdtfeger, dessen Kammer über Fragen des Emissionsschutzes zu befinden hat, erklärt die Grundlage des Urteils so: "Der Schutz der Nachtruhe ist ein besonders hohes Gut." Als die Stadt Anfang Januar der Arbeitsgemeinschaft Rohbau MAG (die Abkürzung steht für Mönchengladbach Arcaden) die Genehmigung aussprach, an den Werktagen vom 13. Januar bis 1. Februar nachts mit Kränen und Bohrmaschinen zu arbeiten, hat sie die Bedeutung der Nachtruhe nicht ausreichend gewürdigt.

Die Stadt begründete ihre Genehmigung damit, dass die Kapazitäten nicht reichten, die Arbeiten tagsüber auszuführen. Zudem müssten sonst Steinmetzstraße und Viersener Straße tagsüber gesperrt werden. Das könne die Verwaltung nicht zulassen. Die Stadt habe ein hohes Interesse an der Realisierung des Baus. Letztlich wiege daher das Ansinnen der Baufirma mehr als das Interesse der Anlieger an ihrer Nachtruhe. Diese Begründung kann Anwohner Pavlo Kalinin nicht nachvollziehen. Dass die Baufirma ein Interesse habe, das Einkaufszentrum möglichst schnell fertigzustellen, könne er nachvollziehen, sagte Kalinin der RP.

Den "regelrechten Drang der Stadtverwaltung, diesem Wunsch zu entsprechen", findet er jedoch merkwürdig. Am 14. Januar klagte der Jurist beim Verwaltungsgericht im Eilverfahren. Schon zwei Tage später entschieden die Richter zum ersten Mal - und wiesen Kalinins Klage zurück. Bei Eilbeschlüssen gelten besonders strenge Maßstäbe. Eine Rolle spielt, ob der Geschädigte zumutbare Alternativen hat. Die gab es. Denn die Baufirma hatte dem Anwohner angeboten, während der besonders lauten Nächte ins Hotel zu ziehen. Darauf hatte sich Kalinin jedoch nicht eingelassen. Doch schon in dieser Urteilsbegründung machte das Verwaltungsgericht klar, "dass es erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Stadt gibt", wie Richter Schwerdtfeger gegenüber der RP erklärt.

Diese Zweifel kamen dann beim zweiten Urteil zum Tragen. Das war nach der Eilentscheidung noch vonnöten, weil Kalinin nicht nur im Eilverfahren, sondern auch auf regulärem Wege geklagt hatte. Dieser Prozess wurde Ende März zwar eingestellt, allerdings aus dem rein formalen Grund, dass die nächtlichen Bauarbeiten inzwischen erledigt waren, es also keines gerichtlichen Eingreifens mehr bedurfte. Die Kosten des Verfahrens müssen jedoch die Stadt und die Arbeitsgemeinschaft Rohbau MAG bezahlen. In der Begründung des Verwaltungsgerichts Düsseldorfs heißt es, dass viel dafür spreche, dass die Stadt die Genehmigung rechtswidrig erteilt habe. "Die Urteilsbegründung ist recht eindeutig. Der Kläger kann davon ausgehen, dass er das Verfahren, wenn es nicht um ein Eilverfahren gegangen wäre, gewonnen hätte", erläutert Schwerdtfeger.

Für Kalinin hat die Baulärmfrage neben der rechtlichen auch eine politische Dimension. "Die gerichtliche Entscheidung ist ein Armutszeugnis für die Stadtverwaltung", findet er. Diese habe sich zuallererst für die Belange ihrer Bürger und nicht für die einer Baufirma einzusetzen. Er kritisiert nicht nur den Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung, sondern auch die Politiker. Er habe alle sechs Ratsfraktionen seinerzeit auf das Problem aufmerksam gemacht und um einen Ratsbeschluss zu der Frage angeregt. Auf seinen Brief rückgemeldet hätten sich überhaupt nur drei. Allein Georg Weber, Bauexperte der Grünen, habe sich der Sache angenommen.

(RP)
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