Mönchengladbach Stadt und Händler streiten über verkaufsoffene Sonntage

Mönchengladbach · Der 1. Juli ist gestrichen, der verkaufsoffene Sonntag am 2. September wird vermutlich genehmigt. Erneut gibt es einen Konflikt zwischen Citymanagement auf der einen und Stadt auf der anderen Seite.

Wer verkaufsoffene Sonntage besucht und das Hickhack der vergangenen Jahre um sie in Alt-Gladbach verfolgt hat, wird diese Nachricht zufrieden zur Kenntnis nehmen: Der Sonntagsverkauf am 2. September anlässlich des Stadtschützenfestes wird vermutlich stattfinden. Zwar berät heute die Bezirksvertretung Nord und entscheidet am 3. Juli erst noch der Rat über ihn. Doch es gibt derzeit eine breite Mehrheit in den politischen Gremien: Die Zustimmung scheint gesichert.

Dagegen fällt der geplante verkaufsoffene Sonntag mit Blaulichtmeile am 1. Juli aus. Und auch für die weiteren Termine des Gladbacher Citymanagements anlässlich von Cityfest (14. Oktober), Martinsmarkt (11. November) und Weihnachtsmarkt (9. Dezember) wird es vermutlich in diesem Ratszug keine Zusagen geben können. Es scheint - wieder einmal - an der Kommunikation zu hapern. "Wir brauchen Planungssicherheit und eine möglichst frühe Entscheidung", sagt das Citymanagement. "Wir brauchen Unterlagen, wo, was und wie stattfinden soll", fordert die Stadt. Die nächste Hürde steht auch schon im Weg: Wenn am 3. Juli nicht auch über den Sonntagsverkauf beim Cityfest entschieden wird, kann der Stadtrat dazu erst bei seiner nächsten Sitzung sein Okay geben - und er tagt am 11. Oktober, drei Tage vor dem verkaufsoffenen Sonntag.

Sieht so die gewünschte Planungssicherheit aus? "Der frühzeitige Beschluss ist wichtig, damit wir Verträge abschließen können", sagt Citymanagement-Chef Stefan Wimmers. Denn: Die Rücklagen der Händlervereinigung sind nach dem Kraftakt 2017, als sie beim Sonntagsverkauf anlässlich des Stadtfestes Hochseilartisten engagierte, fast aufgebraucht. Wimmers: "Risiken können wir nicht mehr eingehen. Wir drehen uns im Kreis." Das bedeutet: Das Citymanagement stellt Anträge, ohne sie mit konkreten anlassbezogenen Aktivitäten zu unterfüttern. Die aber wiederum braucht die Stadt, um die Genehmigung erteilen zu können.

Die Hoffnung beider Seiten, dass mit dem novellierten Gesetz zu den Ladenöffnungszeiten durch die CDU-FDP-Landesregierung bei verkaufsoffenen Sonntagen vieles leichter wird, erfüllte sich nur bedingt. Zwar lässt Schwarz-Gelb jetzt mehr verkaufsoffene Sonntage zu und hat die Besucherprognose abgeschafft. Letztere hat dem Gladbacher Citymanagement das Leben schwer gemacht, weil die Händler nach alter Gesetzeslage Zusatzaktivitäten organisieren mussten. Deren Besucherzuspruch musste größer sein, als die Zahl der potenziellen Kunden in den Geschäften. Mit mehr als 20.000 Kunden, die an einem verkaufsoffenen Sonntag das Minto besuchen, lag da die Messlatte hoch. Das fällt weg. Gleichwohl genügt der Stadt ein formloser Antrag nicht: Denn der verfassungsrechtlich verbürgte Sonn- und Feiertagsschutz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts machen es notwendig, dass es bei Ausnahmen einen Sachgrund geben muss. Ein pauschaler Verweis, dass ein verkaufsoffener Sonntag dem öffentlichen Interesse dient, reicht nicht. Wichtig ist vor allem der Bezug zur Ladenöffnung und zum Sachgrund.

Beim Sonntagsverkauf am 2. September ist dies so: Es ist Stadtschützenfest. Die Veranstaltung mit Krönungsmesse, Festzug und Parade gibt es seit 1992, es kommen regelmäßig rund 30.000 Besucher. Der Bezirksverband der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften Mönchengladbach, Rheydt, Korschenbroich als Veranstalter hat dafür gesorgt, dass die Stadt die Informationen bekam. Die Blaulichtmeile, die für den 1. Juli als Veranstaltung mit eingeplant war, muss dagegen auf 2019 verschoben werden. Für Citymanagement und dem Verein "Sicher Miteinander" war die Zeit für die Organisation zu kurz.

(biber)
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