Mönchengladbach Stadt sucht noch Jugendschöffen für die Zeit ab 2019
Mönchengladbach · Die Amtszeit der Schöffen für das Landgericht Mönchengladbach und die beiden Mönchengladbacher Amtsgerichte endet am 31. Dezember 2018. Für die dann folgende fünfjährige Wahlperiode werden rund 50 Bürger gesucht, die sich für das Amt des Jugendschöffen interessieren. Gesucht werden Bewerber, die in Mönchengladbach wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular finden sich auf der städtischen Homepage www.moenchengladbach.de unter dem Suchbegriff "Jugendschöffe".