Lokalsport Viele Spruchkammer-Verfahren vermeidbar

Fussball · In 56 Minuten informierte Thomas Klingen () mit seinem Fußball-Ausschuss beim SC Hardt die Vereine des Kreises Mönchengladbach/Viersen im Hinblick auf die neue Spielzeit. Neu im Gremium sind Thorsten Nellen als Verantwortlicher für den Breitensport sowie Dieter Drenker als Konfliktbeauftragter.

Lokalsport: Viele Spruchkammer-Verfahren vermeidbar
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Mit einigen Neuerungen werden sich die Vereine befassen müssen. So fällt die vor drei Jahren eingeführte Gesichtskontrolle vor den Spielen weg. Liegt kein Pass vor, werden fünf Euro Ordnungsgeld fällig, das Ausweisen mit einem anderen Lichtbildausweis ist aber möglich. Wichtig ist für die anstehenden Pokalspiele, dass die Freundschafts-Spielgenehmigung künftig nicht mehr ausreicht. Auch im Pokal muss die Pflichtspiel-Genehmigung vorliegen. Die Bilder im DFB-Net sind noch freiwillig, werden aber auf Dauer verpflichtend. Ein wichtiger Hinweis war auch, dass Lizenzen für Trainer in gewissen Spielklassen bald Pflicht werden. In der Oberliga ist die B-Lizenz ab sofort Voraussetzung, in der Landesliga wird dies zur Saison 2018/19 der Fall sein, ab 2020/21 auch in der Bezirksliga so. Aktuell sind die Lehrgänge ausgebucht. Klingen empfahl, dies nicht auf die lange Bank zu schieben.

Erfreulich war bei der Auf- und Abstiegsregelung, dass es im Sommer sehr wahrscheinlich zwei Aufsteiger aus der Kreisliga A geben wird, und zwar dann, wenn es in der Regionalliga nicht mehr als zwei Absteiger vom Niederrhein gibt - so verzwickt sind die Geflechte inzwischen.

Rainer Hilgers mahnte als Vorsitzender der Kreisspruchkammer, dass es zu viele Verfahren vor seiner Kammer gibt. "In der abgelaufenen Saison waren es 98, viele davon sind vermeidbar." In Planung ist hier von Verbandsseite ein Einzelrichterverfahren, für das es noch keinen Termin gibt. Zu einer Sitzung käme es dann nur noch in Ausnahmefällen.

Das Saisonauftaktspiel, das im Vorjahr eingeführt wurde, behält der Kreis bei. Am 19. August stehen sich die Sportfreunde Neuwerk und der Polizei SV gegenüber. Die Teilnahme aller Trainer und je eines Spielers der Kreisliga A und B sowie der Ersten Mannschaften aus der Kreisliga C ist Pflicht, auch bei der vorhergehenden Regelkunde der Schiedsrichter, die um 18 Uhr in der angrenzenden Krahnendonkhalle beginnt, und die, ob des neuen Regelwerkes, Sinn macht.

(kpn)
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