Mönchengladbach Sicherungsverfahren gegen 35-Jährigen

Mönchengladbach · Die 2. Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach verhandelt über den Fall eines 35-jährigen Mönchengladbachers, dem unter anderem schwere Körperverletzung, Beleidigung und Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last gelegt werden.

Bei dem Verfahren handelt es sich um ein so genanntes Sicherungsverfahren. Es wird anstelle einer Anklageerhebung durchgeführt, soweit ein "normales" Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit des mutmaßlichen Täters nicht möglich ist. Die Staatsanwaltschaft spricht in ihrer Antragsschrift von "einem akut psychotischen, krankhaften Zustand".

Ob das tatsächlich zutrifft, wird am Ende des Verfahrens durch einen Sachverständigen geklärt, der bei Sicherungsverfahren zwingend anwesend sein muss. Der Beschuldigte verfolgte das Prozessgeschehen größtenteils besonnen. Er räumte die ihm zur Last gelegten Körperverletzungsdelikte, teils mit Einschränkungen, ein und erzählte ausführlich, warum es aus seiner Sicht zu den Vorfällen kam.

Gegen das Waffengesetz will er nicht verstoßen haben. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung war eine Faustfeuerwaffe beim Beschuldigten gefunden worden. Bei einer Festnahme, kurze Zeit später, trug er ein Faustmesser bei sich. Ob er sich wegen unerlaubten Waffenbesitzes verantworten muss, wird ein Gutachten klären, das insbesondere Aufschluss über die Schussbereitschaft der Pistole geben soll.

Der Beschuldigte ist in Mönchengladbach geboren und aufgewachsen. Nach der Grundschule besuchte er zunächst ein Gymnasium, das er aber nach der siebten Klasse verließ und auf eine Hauptschule wechselte. Dort knüpfte er erste Kontakte zur Drogenszene, nahm viele Jahre Marihuana, Amphetamine und auch Kokain zu sich.

Aus der Bahn geworfen

Süchtig will er nicht gewesen sein. Später jobbte er als Möbelpacker. Er hatte zwei langjährige Beziehungen, aus denen jeweils ein Sohn hervorging. Seine zweite Lebensgefährtin, eine ehemalige Prostituierte, verschwand eines Tages spurlos mit dem gemeinsamen Kind. Lange hat der Beschuldigte nach seinem Kind gesucht.

Dieses Erlebnis habe ihn aus der Bahn geworfen, bestätigt auch seine Mutter, die als Zeugin vernommen wurde. Der Beschuldigte spricht von einem abgekarteten Spiel. Auch vom Jugendamt fühlte er sich verraten, das ihm nicht mitteilen wollte, wo sein Sohn sich aufhielt.

Bei der Verhandlung zeigte sich der Beschuldigte zunehmend aggressiv, unterbrach die Zeugen und reagierte oft ungehalten. Das Verfahren wird am Mittwoch, 25. Mai, fortgesetzt.

(RP)
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