Mönchengladbach Sexualtäter will Stadt verlassen

Mönchengladbach · Das Gericht hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den 1999 verurteilten Sexualstraftäter abgelehnt. Der Mann wird aus der Haft entlassen. Er will jedoch nicht an seinen alten Wohnsitz in Mönchengladbach zurückkehren.

 Das Landgericht in Kempten verurteilte einen Mörder.

Das Landgericht in Kempten verurteilte einen Mörder.

Foto: Detlef Ilgner

Er ist ein freier Mann. Der 38-Jährige, der 1999 wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung zu knapp zehn Jahren Haft verurteilt wurde, wird nicht in nachträgliche Sicherungsverwahrung genommen. So entschied es gestern die Erste Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgerichts, obwohl ein Gutachter den Mann als Hochrisikotäter mit großer Rückfall-Gefahr einstuft hatte.

Keine Bürgerproteste

Ein bisschen erinnert der Fall schon an Karl D.. Der Mann, der heute im Kreis Heinsberg lebt, war ebenfalls wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Auch bei ihm war wegen hoher Rückfall-Gefahr nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt und dann doch nicht angeordnet worden. Doch Bürgerproteste und tägliche Polizeiaufgebote wie im Kreis Heinsberg wird es in Mönchengladbach wohl nicht geben. Wie Polizeisprecher Peter Spiertz gestern versicherte, wird der gestern auf freien Fuß gesetzte Sexualtäter nicht an seinen alten Wohnsitz in der Stadt zurückkehren. "Er möchte nicht mehr in Mönchengladbach wohnen und zieht auch gottseidank nicht in unseren Zuständigkeitsbereich", so Spiertz. Das wäre möglicherweise auch zu viel geworden, denn die Mönchengladbacher Polizei wurde und wird schon regelmäßig zur Überwachung von Karl D. herangezogen.

Im Gegensatz zu Karl D. scheint der 1999 in Mönchengladbach verurteilte Sexualtäter aber therapiebereit zu sein. Das gehört auch zu den Auflagen, die er laut Urteil erfüllen muss. Der Mann wird seine Freiheit unter Führungsaufsicht verbringen. Der 38-Jährige, dessen neuneinhalbjährige Freiheitsstrafe im Januar verbüßt gewesen wäre, muss bei der Führungsaufsicht Wohnsitz und Arbeitsplatz angeben, darf keinen Alkohol konsumieren und muss sich Kontrollen unterziehen. Außerdem muss sich der Mann sofort bei dem für ihn zuständigen Diplompsychologen melden.

Im Prozess um nachträgliche Sicherungsverwahrung, der auch für das Mönchengladbacher Landgericht eine Premiere war, berief sich das Gericht auf die Gutachten von mehreren Sachverständigen, die quasi den gesamten Prozess mit ihren Ausführungen beherrscht hatten. Zwei Gutachter hatten den 38-jährigen Mönchengladbacher als Hochrisikotäter bezeichnet. Zwei psychiatrische Sachverständige untersuchten den bereits Verurteilten erneut. Sowohl Dr. Egbert Kühn als auch dessen Kollege Dr. Martin Platzek sind überzeugt, dass der Sexualtäter an einer psycho-sexuellen Entwicklungsstörung leidet.

Die prozessentscheidende Frage, ob die Wahrscheinlichkeit eines Rückfall des Sexualtäters hoch ist oder nicht, beurteilten die Gutachter allerdings unterschiedlich. Kühn ist überzeugt, dass der Mann gefährlich ist, einen Hang zu Sexualstraftaten hat und dass die Rückfall-Gefahr groß ist. Für Platzek ist der Gladbacher nicht gefährlich. Nach einer langen Sozialtherapie in der Haftzeit habe er an dem Mann eine Nachreifung festgestellt.

Dass der Sexualtäter mit "hoher Wahrscheinlichkeit" in Zukunft ähnliche Taten begeht, konnten ihm die Richter am Ende nicht nachweisen.

(RP)
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