Mönchengladbach Sexualstraftäter (53) floh auf der Wallstraße

Mönchengladbach · Er verschwand mitten in der Altstadt im Getümmel am Sonntagnachmittag und ist bis heute nicht wieder aufgetaucht. Doch auch, wenn die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der 53-jährige Sexualstraftäter, der wegen des Missbrauches eines Grundschulkindes seit mehr als 20 Jahren in geschlossenen Einrichtungen untergebracht ist, längst nicht mehr in Mönchengladbach ist, sorgt der Fall in der Stadt weiter für Diskussionen. Vor allem die Tatsache, dass die Gladbacher erst mehr als drei Tage später von dem Vorfall erfuhren, verstehen viele nicht.

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings sagt: "Wir legen in Deutschland aus gutem Grund Wert auf den Persönlichkeitsschutz von Tätern. In so einem schwerwiegenden Fall ist es dennoch unabdingbar, dass die Bevölkerung so schnell wie möglich informiert wird." Die Staatsanwaltschaft hatte entschieden, zunächst abzuwarten, ob der Sexualstraftäter von selbst in die Klinik des Landschaftsverbands Rheinland in Viersen-Süchteln zurückkehrt oder versucht, bei Verwandten oder Freunden unterzukommen.

Erst, nachdem dies nicht passierte, wurde am Mittwoch eine kurze Meldung und schließlich gestern eine umfangreiche Fahndung mit Foto des Geflüchteten herausgegeben. Der war in Begleitung eines Pflegers nach Mönchengladbach geradelt. Begleitete Ausflüge sind Teil der Therapie und die erste von drei möglichen Lockerungsstufen. Dass die beiden nach Mönchengladbach fuhren, sei purer Zufall, sagt Michael Sturmberg, Sprecher des Landschaftsverbands Rheinland.

Auf der Wallstraße entwischte der 53-Jährige seinem Begleiter zu Fuß. Der informierte sofort die Klinik, die dann die Polizei in Viersen alarmierte. Die behandelnden Ärzte halten einen Rückfall für nicht ausgeschlossen. Darum sind Gladbacher Eltern in Sorge, obwohl die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Mann längst nicht mehr in NRW ist. Sandra Gottschalk, Beraterin von "Zornröschen", ermutigt Eltern, den Fall zum Anlass zu nehmen zu überprüfen, ob ihre Kinder wissen, wie sie bei Gefahr reagieren sollen.

"Sie sollen keine Geschenke von Fremden annehmen, sich nicht weglocken lassen und im Zweifel Hilfe holen. Vor allem müssen sie wissen, dass allein sie bestimmen, wie nah ihnen ein Erwachsener kommen darf", so Gottschalk. Seiten A 1 und A 3

(RP)
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