Mönchengladbach Sexualdelikt im Fan-Zug weiter Thema im Land

Mönchengladbach · Der Leitende Oberstaatsanwalt in Mönchengladbach prüft, ob die verzögerte Einleitung der Haftbefehl-Vollstreckung gegen einen verurteilten Straftäter dienstaufsichtsrechtliche Konsequenzen hat. Das teilte SPD-Landtagsabgeordneter Hans-Willi Körfges aus dem Rechtsausschuss mit.

Nach dem Sexualdelikt in einem Sonderzug voller Borussia-Fans hatte sich herausgestellt, dass der Beschuldigte bereits wegen einer vorausgegangenen Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt worden war, sich aber immer noch auf freiem Fuß befand. Schuld waren versäumte Aktenvorlagen. Nun sollen in ganz NRW Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass solche Verzögerungen künftig ausgeschlossen sind. Körfges: "Der Rechtsausschuss wird über die laufenden Ermittlungen weiter informiert."

(gap)
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