Mönchengladbach Sexpartner niedergestochen: Sechs Jahre Jugendstrafe

Mönchengladbach · Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung hat die Erste Jugendkammer des Landgerichts jetzt einen 18-jährigen Oldenburger zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte zur Tatzeit im vergangenen Jahr mit seiner Freundin Mönchengladbach besucht.

Im Internet hatte der Jugendliche damals einen 35-jährigen Mann kennengelernt und sich am Telefon zu sexuellen Handlungen verabredet. Er sei 20 Jahre alt und komme aus Oldenburg, hatte sich der tatsächlich 18-Jährige im Netz vorgestellt. Er wolle mal sexuell einen Mann kennen lernen, ohne selbst aktiv zu werden, so dessen Aussage im Gerichtssaal. Er habe eine Freundin und mit einem Mann sei es sein erstes Mal, habe er dem 35-Jährigen mitgeteilt.

Am 2. November 2012 trafen sich die beiden Männer in einem Park. In einem Gebüsch standen sie sich gegenüber. Aber statt Sex bekam das Opfer einen Messerstich in den Brustkorb. "Ich hatte mir gerade den Gürtel aufgemacht, da kam auch schon das Messer", so der entsetzte 35-Jährige. Er zog sich das Messer aus der Brust. Der vermeintliche Sexpartner war weg. Er habe den 18-Jährigen gar nicht berührt, so die Version des Opfers. Ganz anders erinnerte sich der Angeklagte. Der Ältere habe ihn an den Schultern gepackt, nach unten gedrückt und gerufen: "So wie ich dir, so du mir." Das habe ihn in Panik versetzt. Im Schock habe er unkontrolliert mit dem Messer zugestochen und sei verschwunden. Doch das Gericht nahm dem Oldenburger dieses Tatmotiv nicht ab. Der angebliche Schock sei völlig unglaubwürdig, hieß es in der Urteilsbegründung.

Tatsächlich hatte das Opfer zunächst einen Schlag gegen die Brust empfunden, dann erst das Messer mit der 8,5 Zentimeter langen Klinge im Brustkorb gesehen und es herausgezogen. Der 35-Jährige musste sich einer Thorax-Operation unterziehen. Das Messer hatte nur knapp Herz und Lunge verfehlt. Das Opfer litt noch längere Zeit an den Folgen.

Der 18-Jährige saß nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank. Wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung ist er vorbestraft. In die sechsjährige Jugendstrafe wurde nun eine frühere Strafe aus Oldenburg einbezogen.

(RP)
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