Serie - Die Sepa-Umstellung (1/6) SEPA hat viele Vorteile für Privatkunden

Mönchengladbach · Bis 1. Februar 2014 müssen Unternehmer und Vereine ihre Zahlungsvorgänge auf das europaweit einheitliche SEPA-Verfahren umgestellt haben. In einer sechsteiligen Serie erklären wir, was es damit auf sich hat. Zum Auftakt geht es um Verbraucher.

"Wat is en Dampfmaschin? Da stelle mer uns mal janz dumm." Dieser legendäre Ausspruch des Gymnasiallehrers Bömmel in der "Feuerzangenbowle" lässt sich wunderbar auf das Thema Sepa übertragen. Denn obwohl es so gut wie jeden Unternehmer, die allermeisten Vereine und auch viele Privatpersonen betrifft, haben sich die wenigsten bisher damit auseinandergesetzt — es lohnt sich also durchaus, einmal nachzufragen. Wat is also en Sepa? Ein indonesischer Krummsäbel, aber der ist in diesem Fall nicht gemeint. Eine altägyptische Gottheit in Form eines Tausendfüßlers, um die geht es aber auch nicht. Eine schottische Umweltorganisation? Wieder richtig, doch nein, es geht tatsächlich um SEPA, ein Akronym für "Single Euro Payments Area", also "Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum" für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Denn die heutigen nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro werden auf der gesetzlichen Grundlage der EU zum 1. Februar 2014 durch die SEPA-Zahlverfahren abgelöst.

Also eine neue unsinnige EU-Vorgabe, die in Wirklichkeit zu Mehrkosten und mehr Bürokratie führt? Nein, sagt Mark Bonitz, Kundenberater Electronic Banking bei der Mönchengladbacher Volksbank; die Vorteile überwögen deutlich. "Für alle in Deutschland und Europa gibt es jetzt einheitliche Kriterien. Die Überweisungen zum Beispiel werden dann innerhalb eines Arbeitstages von einer Bank zur anderen übertragen, egal ob innerhalb Deutschland oder Europa, und unabhängig von der Bankengruppe."

Konkret bedeutet die SEPA-Umstellung: Kontonummer und Bankleitzahl weichen der internationalen Kontonummer IBAN und dem BIC ("Bank Identifier Code", auch als SWIFT-Code bekannt). Für Verbraucher ändert sich dadurch wenig, nur dass sie sich ein paar Ziffern mehr merken und künftig für die Überweisung von Rechnungen die SEPA-Überweisungsformulare verwenden müssen (IBAN und BIC finden Verbraucher auf ihrem Kontoauszug beziehungsweise vielfach auch bereits der Bankkarte oder im Internet-Banking). "Und wenn das Konto per SEPA-Lastschrift belastet wird, sollte man überprüfen, ob die Mandate auch erteilt und somit auch bewilligt wurden", so Bonitz weiter.

Das SEPA-Lastschriftverfahren ist vergleichbar mit der heutigen Einzugsermächtigung. Neu ist, dass Privatkunden jede Lastschrift autorisieren müssen. Das geschieht, in dem sie gegenüber einem Vertragspartner eine Erklärung mit zwei Aussagen (SEPA-Mandat) abgeben. Sie erteilen dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, auf das Konto zuzugreifen und beauftragen die Bank, die Zahlung anzuweisen. Bestehende Einzugsermächtigungen können in SEPA-Mandate umgewandelt werden. Unberechtigte Zugriffe auf das Konto einer Privatperson werden so erschwert. Zudem haben Verbraucher die Möglichkeit, einer Abbuchung innerhalb von acht Wochen zu widersprechen, bei unberechtigten Abbuchungen sogar 13 Wochen. Und: Zahlungsempfänger müssen künftig 14 Tage im Voraus ankündigen, wann sie das Konto einer Privatperson belasten. Auch wer regelmäßig Geld ins Ausland transferiert — etwa dem Verwalter oder dem ausländischen Energieversorger seiner spanischen Finca — profitiert: Künftig ist es möglich, entsprechende Lastschriftmandate zu erteilen.

Für Verbraucher gelten Übergangsfristen: Sie können noch bis 1. Februar 2016 ihre Überweisungen wie bisher mit Kontonummer und Bankleitzahl durchführen. Firmen und Vereine hingegen sind an den Stichtag 1. Februar 2014 gebunden. Und der Umstellungsaufwand kann unterschiedlich hoch sein: Mal kann es reichen, nur den Briefkopf zu erneuern, mal wird es nötig sein, die komplette IT umzurüsten. "Gerade für Vereine und Unternehmen, die Lastschriften als Zahlungsverkehrsinstrument einsetzen, wird die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren einigen personellen und finanziellen Aufwand bedeuten", weiß Bonitz. Und was passiert, wenn etwa eine Stadtverwaltung die Umstellung bis 1. Februar nicht hinkriegt? Bricht dann das große Chaos aus? "Große Institutionen sind wahrscheinlich gut vorbereitet. Lassen wir uns mal überraschen", so Bonitz.

DIE SERIE IST EINE KOOPERATION VON RHEINISCHER POST UND VOLKSBANK.

(RP)
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