Mönchengladbach Sechs Monate für Handwerker wegen Wuchers

Mönchengladbach · Für eine Wucher-Rechnung hat ein Handwerker aus Mönchengladbach nun die Quittung erhalten: Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den 55-Jährigen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung, weil er von einer 87-jährigen Seniorin aus Neuss für Schleifarbeiten am Gartenzaun 25.000 Euro kassiert hatte.

 Um die Reinigung dieses Zauns ging es vor Gericht.

Um die Reinigung dieses Zauns ging es vor Gericht.

Foto: Andreas Bretz

Das Amtsgericht Neuss hatte den Mann bereits verurteilt mit der Begründung, er habe sein offenbar demenzkrankes Opfer "massiv über den Tisch gezogen". Das Landgericht bestätigte nun das Urteil aus erster Instanz und verwarf die Berufung des Angeklagten. Der Mann war gar nicht vor Gericht erschienen.

Um Punkt 9 Uhr am Mittwochmorgen warteten Gericht und Staatsanwaltschaft vergeblich auf den 55-Jährigen. Der Mann erschien ohne Entschuldigung nicht zur Verhandlung. Nach einer Viertelstunde zog das Gericht einen Schlussstrich unter den Fall und verwarf die Berufung. Rechtskräftig ist die Entscheidung nach Angaben einer Gerichtssprecherin aber noch nicht.

Die Familie der Seniorin hatte den Mann angezeigt. "Der Zaun war nach der Bearbeitung durch den Angeklagten lediglich etwas heller als vorher, ansonsten gab es kaum Veränderungen", hatte die Nichte der Rentnerin als Zeugin ausgesagt.

Der Handwerker hatte behauptet, er habe sich sein Geld "redlich verdient". Zwei Monate lang sei er mit dem Zaun beschäftigt gewesen. Das wiederum sahen die Richter in beiden Instanzen anders. Obendrein wurde der Mann in einem Zivilverfahren zur Herausgabe des Geldes verurteilt. Die Rentnerin hatte ihre komplette Habe verloren, auf ihrem Konto war plötzlich ein Minus von 5000 Euro aufgetaucht.

(mape)
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