Mönchengladbach Schwarzfahrer droht Gefängnis

Mönchengladbach · "Beförderungserschleichung" warf die Staatsanwältin dem Mann auf der Anklagebank vor. Der Volksmund nennt das Delikt "Schwarzfahren". Laut Anklage soll der 34-Jährige im Juli vergangenen Jahres in einem städtischen Bus einen ungültigen Fahrschein vorgezeigt haben. Ob er dazu etwas sagen wolle, forderte der Richter den Angeklagten auf. Doch der machte sofort von seinem Aussageverweigerungs-Recht Gebrauch und erklärte gelassen: "Ich will hier gar nichts sagen."

Offenbar hatte das Gericht damit gerechnet. Denn vor der Tür wartete bereits der Kontrolleur, dem der Schwarzfahrer aufgefallen war. Der Zeuge erinnerte sich nicht an das Gesicht des Fahrgastes, aber an den Vorfall. "Außerdem hat der mir doch damals seinen Ausweis gezeigt", so der Kontrolleur im Gerichtssaal.

Ein Schein – dreimal entwertet

Aber das war nicht alles. Der Zeuge holte aus einer Tasche den ungültigen Fahrschein und legte ihn auf den Richtertisch. Staatsanwältin und Richter untersuchten das Beweisstück. Tatsächlich war der Fahrausweis am gleichen Tag zu unterschiedlichen Zeiten dreimal entwertet worden. "Nach der Entwertung ist so ein Fahrschein nur noch 90 Minuten gültig", machte der Kontrolleur unmissverständlich klar.

Nach dieser Zeugenaussage meldete sich der Angeklagte zu Wort. Er habe den Fahrschein damals verkehrt reingesteckt und sei trotzdem damit gefahren, gab er plötzlich zu. Doch der Angeklagte war nicht zum ersten Mal als Schwarzfahrer aufgefallen. Dessen Vorstrafenregister enthielt immerhin zwölf Eintragungen, darunter eine zweimonatige Bewährungsstrafe wegen "Beförderungserschleichung".

Am Ende verurteilte ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, die "ein letztes Mal" zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss er das "erhöhte Beförderungsgeld" von 52,50 Euro zahlen. Der Schwarzfahrer nahm das Urteil an. "Und keinen Blödsinn mehr",mahnte der Richter.

(RP)
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