Mönchengladbach Schwarzer Staub: Wohnung wird saniert

Mönchengladbach · Plötzlich war er da, hing wie dunkle Spinnweben von der Decke, haftete an Lampen und Schränken. Vor drei Wochen hatte sich ein schmieriger schwarzer Film in der Wohnung von Willibert Krölls in Hardt ausgebreitet. Der 62-Jährige wusste sofort: Das ist kein normaler Hausstaub.

 Bei den schwarzen Verfärbungen in Krölls Wohnung handelt es sich tatsächlich um das Phänomen "Fogging".

Bei den schwarzen Verfärbungen in Krölls Wohnung handelt es sich tatsächlich um das Phänomen "Fogging".

Foto: HANS-PETER REICHARTZ

Mittlerweile hat auch ein Sachverständiger bestätigt: Bei den schwarzen Verfärbungen in Krölls Wohnung handelt es sich tatsächlich um das Phänomen "Fogging" (englisch für Vernebelung).

Die Ursachen für den schwarzen Staub sind noch unbekannt. Forscher vermuten, dass neben bestimmten Reinigungsmitteln auch Weichmacher, die in Möbeln, Wandfarben oder Fußbodenbelägen enthalten sind, ein Grund sein könnten. Sie geben Farbpartikel an die Raumluft ab, die sich an Feinstaub haften und dann vor allem in kalten Zimmerecken absetzen. Auch starkes Rauchen und falsches Heizverhalten sollen den Effekt begünstigen. Der Staubfilm tritt nur in Neubauten und kürzlich sanierten Gebäuden auf.

Die ersten Fälle hat das Umweltbundesamt Mitte der 1990er Jahre dokumentiert. Pro Jahr sind tausende Wohnungen im Bundesgebiet betroffen. Nun auch die Wohnung von Willibert Krölls am Karrenweg in Hardt. Krölls Vermieter, die GWSG, hat sich bereit erklärt, den Schaden zu beheben. Das wurde gestern mitgeteilt. Für das Fogging trage der Vermieter und in der Regel auch der Mieter keine Schuld, so die GWSG.

In der schriftlichen Erklärung heißt es: "Ungeachtet der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Überprüfung der entnommenen Schwarzstaubproben durch den beauftragten Sachverständigen und zwecks der reibungslosen Fortsetzung des bislang ungestörten Mietverhältnisses mit den Mietern Krölls hat sich die GWSG dazu entschlossen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Beseitigung der Schwarzstaubablagerungen (...) durch eine Fachfirma binnen kurzer Frist vornehmen zu lassen."

(RP/ila/top)
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