Mönchengladbach Schüsse an Tankstelle: Tat noch nicht geklärt

Mönchengladbach · Auch 24 Stunden nach den Schüssen in der Tankstelle an der Duvenstraße konnte der genaue Tathergang noch nicht geklärt werden. Der verletzte mutmaßliche Tankstellen-Räuber liegt weiterhin im Krankenhaus.

Mönchengladbach: Polizist schießt Tankstellenräuber an
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Foto: Theo Titz

Weil er unter dem Einfluss von Medikamenten steht, konnte er noch nicht vernommen werden. Auch der Polizist, der die Schüsse Mittwochnacht abgab, hat noch keine Aussage gemacht. Er ist seit dem blutigen Ereignis krank gemeldet. "Dass man nach einem solchen Vorfall nicht gleich wieder zum normalen Dienst übergehen kann, ist normal", sagt Oberstaatsanwalt Peter Aldenhoff. Ein solches Erlebnis sei eine starke psychische Belastung.

Gegen den mutmaßlichen Räuber wurde mittlerweile Haftbefehl erlassen. Möglicherweise ist er für mehrere Raube verantwortlich. Laut Peter Aldenhoff ist der 21-Jährige außerdem vorbestraft. Welche Taten ihm zur Last gelegt wurden, konnte der Oberstaatsanwalt jedoch nicht sagen.

Am Mittwoch hatten Angestellte der Shell-Tankstelle die Polizei angerufen, weil ihnen ein Verdächtiger aufgefallen war. Der Mann trug auffallende silberne Schuhe und ein dunkles Kapuzenshirt. Genau diese Bekleidung hätte auch der Räuber angehabt, der die Tankstelle am 21. Juli überfiel, erklärten sie den Beamten. Die Polizei legte sich daraufhin auf die Lauer. Als tatsächlich gegen Mitternacht ein Mann die Tankstelle betrat und die Kassiererin mit einem Messer bedrohte, stürmte ein Polizist aus dem Nebenraum. Dann fielen die Schüsse.

Zurzeit werten die Ermittler die Bilder aus den verschiedenen Überwachungskameras aus, die in und an der Tankstelle installiert sind. "Jede Kamera erfasst nur einen bestimmten Bereich. Nun wird versucht, die Bilder so zusammenzusetzen, dass der Tathergang möglichst lückenlos verfolgt werden kann", sagt Peter Aldenhoff. Man hoffe, dadurch ein objektives Beweismittel zu haben. "Dann wären wir nicht angewiesen auf Zeugenaussagen von Beteiligten, die sich nicht erinnern können oder möglicherweise auch die Unwahrheit sagen", erklärt der Oberstaatsanwalt.

(RP/rl)
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