Mönchengladbach Schlägerei: Zwei Jahre und sechs Monate Haft

Mönchengladbach · In der Nacht zum 30. Januar klingelte es an der Tür eines Mönchengladbacher Polizeibeamten. Als er öffnete, fiel ihm der schwer verletzte Nachbarssohn entgegen. Wie sich herausstellte, war der 19-Jährige vor einer Rheydter Diskothek zusammengeschlagen worden.

Deshalb musste sich gestern ein ebenfalls 19 Jahre alter Angeklagter vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht verantworten. Doch der vorbestrafte Dachdeckergehilfe wollte es diesmal nicht gewesen sein. Zwar habe er sich mit dem gleichaltrigen Opfer vor der Disko geprügelt; tatsächlich habe er sich nur gewehrt. Sein 18-jähriger Freund und der 19 Jahre alte Abiturient hätten sich im Lokal um eine Freundin gestritten. Doch sein Freund soll die Disko nicht verlassen haben und ihn in die Randale vor der Tür getrieben haben. Ganz anders erinnerte sich das Opfer. Von dem 18-Jährigen habe er bereits zwei Schläge in der Disko abbekommen – bei dem Streit um eine junge Frau. Danach habe er die Disko verlassen und sei draußen sofort vom Angeklagten angegriffen worden. Dann hätten sich fremde Diskogäste eingemischt und ihn geschlagen und getreten. Ob der Angeklagte auch daran beteiligt war, könne er nicht mehr sagen. Dem 19-Jährigen gelang es, davon zu laufen. Plötzlich habe ein Wagen neben ihm gehalten. Der Angeklagte sei ausgestiegen und habe ihn erneut getreten und geschlagen. Das schwer verletzte Opfer schleppte sich zu dem Polizeibeamten. Der rief den Krankenwagen.

Am Ende glaubte das Gericht dem Opfer, das den Täter vorher nicht kannte. Zeugen hatten gesehen, "wie der Abiturient vor der Disko in die Mangel genommen wurde". Der Angeklagte war bereits 2010 wegen eines Raubüberfalles zu einer zweijährigen Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt worden. Doch die Bewährungshelferin gab ihm keine positive Sozialprognose. Er hatte immer wieder gegen die Bewährungsauflagen verstoßen. Deshalb gab es diesmal keine Bewährung mehr. Wegen zweifacher Körperverletzung bekam er eine Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren. Die zwei Jahre wegen des brutalen Raubes sind darin enthalten.

(RP)
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