Mönchengladbach RP-Ratgeberabend: Was der Patient alles verfügen kann

Mönchengladbach · Vorsorgevollmachten, Betreuung und Patientenverfügungen sind die Themen am Dienstag, 27. Januar, 19 Uhr, im Landgericht.

Dr. Annette Lehmberg weiß aus eigener Erfahrung, wie wertvoll es sein kann, den Willen des Patienten für den Fall der Fälle schwarz auf weiß zu haben. "Ich war selbst in der Situation, als mein Vater Herzkammerflimmern bekam und zwei Wochen ins Koma fiel", sagt die Präsidentin des Landgerichts. Und: Es sei sowohl für sie als nun plötzlich Verantwortliche als auch für die behandelnden Ärzte eine große Erleichterung gewesen, dass eine Patientenverfügung vorlag. "Schon alleine, um die Sicherheit zu haben, dass von den Verwandten hinterher niemand sagt: ,Du hast Papa umgebracht'", ergänzt Ulrich Scheepers, Direktor des Amtsgerichts Rheydt. Um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten und Betreuung dreht sich der nächste Ratgeberabend "Alles was Recht ist" von RP, den beiden Amtsgerichten in Mönchengladbach und den Notaren im Landgerichtsbezirk am Dienstag, 27. Januar, 19 Uhr, im Schwurgerichtssaal A100 des Landgerichts an der Hohenzollernstraße. Notar Holger Fruh spricht über das Instrument der Vorsorgevollmacht: etwa darüber, warum es wichtig ist, nur absolute Vertrauenspersonen zu bevollmächtigen, warum es sinnvoll sein kann, auf diese Weise eine gesetzliche Betreuung abzuwenden, warum es aber unter Umständen auch Risiken birgt. "Es ist auf jeden Fall ein falsches Vorurteil, dass das Thema nur eines für alte Menschen ist, man kann auch durch einen Unfall schnell zu den Betroffenen zählen", sagt Dr. Jochen Mues, Vertrauensnotar der Notare im hiesigen Landgerichtsbezirk. Ein weiterer verbreiteter Irrglaube, mit dem es aufzuräumen gelte, lautet: Es gibt eine automatische Bevollmächtigung von Ehegatten. "Dem ist derzeit nicht so", sagt Lehmberg.

Wer sich hinsichtlich einer Vorsorgevollmacht unsicher ist, kann stattdessen das Instrument der Betreuung wählen. "Dabei wird immer genau geschaut und vor allem seitens der Betreuungsgerichte auch kontrolliert, ob und für welche Bereiche eine Betreuung notwendig ist", erläutert Rechtspflegerin Regina Lumer, die zweite Referentin des Abends. Denn alle anderen Bereiche regelt der Betroffene weiterhin in Eigenregie: "Eine Wohnungsauflösung beispielsweise steht unter ganz besonderem Schutz."

Gudrun Essers-Grouls schließlich wird über das Thema Patientenverfügung sprechen. "Die sollte man eigentlich immer mit einer Vorsorgevollmacht verknüpfen", sagt die Betreuungsrichterin am Amtsgericht. Welche Fallstricke es dabei gibt und warum es sinnvoll ist, die Dokumente regelmäßig zu aktualisieren und beispielsweise an fortschreitende Krankheitsbilder anzupassen, werden die großen Leitlinien ihres Vortrags sein. Da die Zahl der Plätze im Landgericht begrenzt ist, wird um Anmeldung bis Freitag. 23. Januar, 12 Uhr, gebeten. E-Mail: aktionen.mg@rheinische-post.de (Stichwort "Alles was Recht ist"), Fax: 02161 244269, Post: Rheinische Post, Redaktion, Lüpertzender Straße 161, 41061 MG. Bitte geben Sie die Zahl der benötigten Plätze an sowie eine Telefonnummer. Der Eintritt ist frei. Sollte sich - wie bei vergangenen Abenden zum selben Thema - abzeichnen, dass es sehr viel mehr Interessenten als Plätze gibt, wäre eine zweite Veranstaltung möglich. Nur wer für den 27. Januar keinen Platz bekommt, würde dazu eine Rückmeldung erhalten, alle anderen können einfach kommen.

(RP)
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