Mönchengladbach Rodungen verstoßen gegen Verträge

Mönchengladbach · Das Lambert-Gelände an der Konstantinstraße: Bäume, Sträucher und Hecken sind verschwunden. Oberbürgermeister Bude spricht von fahrlässigem Vertragsbruch. Der Eigentümer muss die Kosten für die Wiederherstellung tragen.

 Seitlich und hinter den Gebäuden des Unternehmens wurden Bäume, Sträucher und Hecken gerodet.

Seitlich und hinter den Gebäuden des Unternehmens wurden Bäume, Sträucher und Hecken gerodet.

Foto: Manecke

Die Geschäftsleitung der Firma Lambert an der Konstantinstraße in Giesenkirchen wird nicht strafrechtlich verfolgt. Derzeit wird allerdings geprüft, ob eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. "Dazu muss der Verantwortliche zunächst angehört werden", sagt Stadtsprecher Walter Schröders. Die Einladung sei schon versandt worden, nach den Osterferien werde der Termin stattfinden. Auf dem Gelände der Firma Lambert waren Anfang März umfangreiche Rodungsarbeiten durchgeführt worden. Viele Giesenkirchener, unter ihnen der Grünen-Kommunalpolitiker Hajo Siemes, waren entsetzt. Der Bezirksvertreter schickte einen Fragenkatalog an Oberbürgermeister Norbert Bude.

Dessen Antworten bestätigen, dass bei der Aktion fahrlässig gegen Teile des geltenden Bebauungsplans und des öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer verstoßen wurde. Insbesondere die Maßnahmen zum Artenschutz wurden missachtet. Auf den Teilbereichen hinter dem Lambert-Gelände - zum Friedhof hin - wurden bis auf wenige Walnussbäume sämtliche Bäume, Hecken, Unterholz und Sträucher entfernt. Auf dem Areal sollen Wohn- und Bürohäuser sowie Gebäude für Kleingewerbe errichtet werden.

Der gültige Bebauungsplan aus dem Jahr 2010 schreibt nicht nur zwingend den Erhalt prägender Einzelbäume vor. Es heißt außerdem: "Der Wechsel aus Freiflächen und Gehölzen im westlichen Bereich der nördlichen Randeingrünung sowie der naturnahe Zustand mit krautigem Unterwuchs im östlichen Teilbereich der nördlichen Randeingrünung sollten erhalten bleiben. Hierfür ist die Randeingrünung im nordwestlichen Teilbereich parkartig zu pflegen und zu entwickeln bzw. der naturnahe Zustand im nordöstlichen Teilbereich zu erhalten.

Frei wachsende Hecken und Bäume im Wechsel mit extensiv genutzter Wiese bieten vielen, auch seltenen, Tieren wichtigen Lebensraum. Damit Brutvögel wie Mäusebussard oder Turteltaube nicht durch Störungen verdrängt werden, ist die nördliche Eingrünung durch Einzäunung vor öffentlicher Nutzung zu schützen." Außerdem, so schreibt es der gültige Bebauungsplan vor, hätten vor den Rodungsarbeiten Fledermauskästen aufgehängt werden müssen. Nach der Rodung hatte ein Sprecher der Firma versichert, dass das Gelände neu begrünt wird.

Das ist auch eine Forderung von Oberbürgermeister Norbert Bude. Zum weiteren Vorgehen schreibt Bude: "Die zuständigen Fachabteilungen werden entsprechende Maßnahmen zur ökologischen Wiederherstellung und Aufforstung ermitteln und vom Grundstückseigentümer die entsprechende Umsetzung fordern."

Auf die Geschäftsleitung der Firma Lambert werden entsprechend hohe Kosten zukommen. "Sämtliche Auslagen, die die Maßnahmen erfordern, hat der Grundstückseigentümer zu tragen", betont Oberbürgermeister Norbert Bude. Und: Die Wiederherstellung der gesamten Anlage sowie das Pflanzen neuer Bäume, Gehölze und Sträucher sind nur mit Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde zulässig.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort