Mönchengladbach Rheindahlener Messerstecher: Urteil fällt am Montag

Mönchengladbach · Anders als noch zu Prozessbeginn geht das Gericht nicht mehr von Mord, sondern von Totschlag aus.

Familiendrama in Mönchengladbach-Rheindahlen
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Mit 33 Stichen tötete er seine durch einen Schlaganfall halbseitig gelähmte Frau. Danach verletzte er seinen Sohn, der sich schützend vor die Mutter geworfen hatte, lebensgefährlich. Nach knapp eineinhalb Monaten, in denen mehr als 50 Zeugen vernommen wurden, wurde die Beweisaufnahme in dem Prozess gegen den 54-jährigen Mann aus Rheindahlen am gestrigen Verhandlungstag geschlossen. Bereits am kommenden Montag will das Gericht ein Urteil fällen.

Spurensicherung nach Familientragödie
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Doch die Lage des Angeklagten hat sich geändert - während der Familienvater sich zum Prozessbeginn noch unter dem Vorwurf des Mordes an seiner Frau vor der Siebten Großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts zu verantworten hatte, geht das Gericht nun von dem Fall eines Totschlags aus. Diese Änderung des Tatvorwurfs sei aus dem Gutachten eines psychologischen Sachverständigen hervorgegangen. Dieses berufe sich auf die "besonderen Lebensumstände" und den geistigen Zustand, in dem sich der Angeklagte zur Tatzeit befunden habe.

Die häufigen Auseinandersetzungen mit seiner Frau, die Streitereien im Wohnhaus der Familie, der ständige Alkoholkonsum - all das soll den 54-Jährigen in eine "Ausnahmesituation" versetzt haben. Denn auch unmittelbar vor dem Messerangriff habe der Angeklagte großen Streit mit seiner Frau gehabt. Dieser endete für ihn - wie schon einige Male zuvor - im Keller des Hauses, wo er sich in der Nacht vor der Tat mit Bier und Hochprozentigem betrunken haben soll. Den Beweis dafür brachte eine nur wenige Stunden nach der Tat entnommene Blutprobe des Familienvaters. Diese ergab einen Promillewert von 2,30.

Wie das Urteil nun nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers ausfallen soll, erfuhr die Öffentlichkeit am gestrigen Verhandlungstag nicht. Da beide Kinder des 54-Jährigen bereits unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatten, wurden auch die Plädoyers unter diesen Umständen gehalten.

(mki)
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