Mönchengladbach Recht zur WM: Was Sie wissen sollten
Mönchengladbach · Die Fußball-Weltmeisterschaft bringt einige gesetzliche Fallstricke mit sich. Zusammen mit Michael Rost, Vorsitzender des Anwaltvereins Mönchengladbach, beantworten wir die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um die WM.
Ist mein Chef verpflichtet, mir während der WM Urlaub zu geben, wenn ich das möchte?
Nein. "Wenn betriebliche Gründe gegen Urlaub während dieser Zeit sprechen, muss der Chef diesem Wunsch nicht entsprechen", erläutert Rechtsanwalt Michael Rost.
Darf ich denn wenigstens meinen Arbeitsplatz schmücken und täglich mein Trikot tragen?
Nicht unbedingt. Ein Recht auf private Deko am Arbeitsplatz gibt es nämlich laut Rost nicht. Der Arbeitgeber müsse zuvor sein Einverständnis mit Wimpeln, Fahnen und Co. erklären.
Darf ich von meinem Arbeits-PC noch schnell die letzten Sportwetten abschließen?
Auch das ist ohne Einwilligung des Chefs nicht erlaubt. Der muss nämlich die private Nutzung des Computers zusagen. Unproblematisch seien hingegen Tipprunden mit den Kollegen, so Michael Rost. "Aber man darf sich nur in den Pausen damit befassen", so der Rechtsanwalt weiter.
Ich will noch zur WM nach Brasilien reisen, welche Versicherungen sollte ich abschließen?
Wer eines der wenigen WM-Tickets ergattern konnte und nach Brasilien fliegt, sollte laut Michael Rost drei Versicherungen abschließen. Er empfiehlt mit einer Reiserücktritts-, einer Reisekranken- und einer Reiseabbruchversicherung eine dreifache Absicherung. Wer aufgrund einer Flugverspätung das Spiel verpasst, hat zwar keine Schadenersatzansprüche für den Ticketpreis, wohl aber zumindest bei einer europäischen Airline Anspruch auf die Rückerstattung von bis zu 600 Euro; geregelt in der EU-Fluggastverordnung. "Reisende sollten in diesem Fall frühzeitig Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen", so der Rechtsanwalt.
Darf ich die Fußballspiele in meinem Garten zeigen?
Solange Sie nur Freunde, Familie und Bekannte einladen, ist das kein Problem. Veranstalter, die von ihren Gästen Eintritt nehmen, brauchen allerdings eine Fifa-Lizenz. Alle Wirte, die zur WM einen Fernseher ausstellen, aber keinen Eintritt verlangen, müssen hingegen nur Gema-Gebühren zahlen.