Mönchengladbach Rauchmelder-Prozess: Richter befangen?

Mönchengladbach · Im Verfahren gegen einen 44-jährigen Mönchengladbacher um gefälschte Rauchmelder lehnte der Angeklagte gestern den Vorsitzenden Richter ab. Zum Prozessauftakt verlas dessen Anwalt, Professor Norbert Gatzweiler, den Antrag: "Mein Mandant zweifelt an der Unvoreingenommenheit des Richters. Es gab grobe, objektiv willkürliche Verstöße gegen das Verfahrensrecht." Dem Gladbacher und seinem 59-jährigen Geschäftspartner aus der Nähe von Bremen wird vorgeworfen, gefälschte Rauchmelder aus China importiert und sie mit gefälschten Gütesiegeln versehen zu haben. Die Lebensretter landeten bei Discountern, doch die Geräte funktionierten nicht.

Der Schwindel war aufgeflogen, als der Produzent aus Hongkong, dessen Name auf den Verpackungen stand, Testkäufe in Deutschland machte – Eyston Limited hatte im Jahr 2004, als die defekten Geräte bei Aldi-Süd, Plus, Praktiker und Globus in den Regalen lagen, gar keine Rauchmelder nach Deutschland verkauft. Allein an Aldi sollen 371 000 Geräte geliefert worden sein. Die beiden Geschäftsleute sind wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt und müssen bei einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren rechnen.

Der Vorsitzende Richter Bernd Bößem bat deshalb gestern die vier Verteidiger und die Staatsanwältin zum Rechtsgespräch. Darin schlug er vor, das Verfahren einvernehmlich zu beenden mit einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen. Das lehnten die Verteidiger des Gladbachers ab, er bestreitet die Vorwürfe. Das Rechtsgespräch und offenbar vorangegangene Absprachen zwischen der Kammer und Staatsanwältin werteten die Verteidiger als unzulässig – und stellten den Befangenheitsantrag. Der Prozess wird am 17. Dezember fortgesetzt. 32 Zeugen sollen aussagen.

Mehr zum Fall unter www.rp-online.de/moenchengladbach

(RP)
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